Freitag, 29. März 2024
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VGMS: konstatiert »wilde Zeiten« auf den Getreidemärkten

Berlin. (vgms) Die Getreideernte fällt in diesem Jahr schlechter aus als im Durchschnitt der letzten Jahre. Hinzu kommt, dass die Qualität des Brotgetreides sehr uneinheitlich ist und in den Mühlenbetrieben daher ein großer Aufwand betrieben werden muss, um geeignete Getreidepartien zu beschaffen und für die Herstellung von Mehl oder Hartweizengrieß aufzubereiten, berichtet der Verband der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft (VGMS). Zudem sorgen die Aussichten auf den globalen Getreidemärkten und die schlechten Ernteprognosen für wichtige Anbauländer für enormen Preissprünge an den Rohstoffbörsen in Paris und Chicago.

Für die Müllerei sind das schwierige Zeiten, machen die Rohstoffkosten doch rund 80 Prozent der Gesamtkosten aus. Der offizielle Erntebericht von Bundesministerin Julia Klöckner weist eine Steigerung der Erzeugerpreise für Weizen und Roggen von gut 35 Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Der Preis für Hartweizen, der Rohstoff aus dem die Nudeln hergestellt werden, hat sich innerhalb kürzester Zeit mehr als verdoppelt. Wie alle Unternehmen in Deutschland hat auch die Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft mit den höchsten Energiepreisen in Europa zu kämpfen. Die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln aus der Region verliert damit im hart umkämpften europäischen Lebensmittelmarkt immer mehr an Wettbewerbskraft. Und das, obwohl sie gesellschaftlich und politisch gewollt ist und eine wichtige Antwort auf die Bekämpfung des Klimawandels bietet.

Getreideernte sichert regionale Versorgung, Rohstoffbeschaffung immer aufwendiger

Die Getreideernte fällt in diesem Jahr – vor allem aufgrund der nassen Witterung im Juli und August – unterdurchschnittlich aus. Es wurden mit 21,0 respektive 3,3 Millionen Tonnen sowohl weniger Winterweizen als auch Roggen geerntet als noch im Frühjahr erwartet. Unterm Strich wird die Erntemenge aber auch in diesem Jahr ausreichen, um die heimischen Mühlen zu über 95 Prozent mit Getreide aus Deutschland zu versorgen.

Während die Backqualität des Weizens, gemessen am Rohproteingehalt in Ordnung ist, deutet das Hektolitergewicht schon jetzt an, dass die Mehlausbeute geringer ausfallen wird. Auch der Anteil an Schmachtkörnern ist höher als sonst. Dies gilt sehr ähnlich für den Roggen. Wenn ein größerer Anteil von für die Verarbeitung nicht geeigneter Körner aussortiert werden muss und dadurch mehr Getreide vermahlen wird, um dieselbe Menge Mahlerzeugnisse herzustellen, trägt auch das zum erhöhten Aufwand in den Mühlenbetrieben bei.

Hartweizen – weltweite Ernteprognose wirbeln Markt auf

Der in Deutschland noch recht junge Hartweizenanbau ist zur Ernte 2021 um fast zehn Prozent auf eine Ackerfläche von rund 37.400 Hektar ausgeweitet worden, die Erntemenge bei guten Hektarerträgen auf fast 215.000 Tonnen gestiegen. Für die Deckung des Inlandsbedarfs von rund 400.000 Tonnen reicht die heimische Ernte jedoch trotz der Steigerung bei weitem nicht aus. Global gesehen ist das Angebot wegen deutlicher Ernteausfälle in Nordamerika allerdings sehr knapp. Der Preis für Hartweizen ist im August 2021 zwischenzeitlich auf über 600 Euro je Tonne gestiegen. Im Vorjahr hat er noch bei 280 Euro und im Jahr 2019 bei 220 Euro pro Tonne gelegen.

Für die Hartweizen-Müllerei und die Hersteller von Teigwaren sind das schwierige Zeiten, machen die Rohstoffkosten für die Erzeugung von Hartweizengrieß doch rund 80 Prozent der Gesamtkosten aus.

Quo vadis Deutschland – energie- und umweltpolitische Maßnahmen weitere Preistreiber

Neben gestiegenen Rohstoffpreisen machen die weltweit höchsten Strompreise der Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft weiter zu schaffen. Die Versorgung mit Grundnahrungsmitteln aus der Region verliert damit im hart umkämpften europäischen Lebensmittelmarkt immer mehr an Wettbewerbskraft.

Nun kommen weitere Kostensteigerungen mit der Einführung des nationalen Emissionshandels hinzu. Die CO2-Abgabe auf fossile Brennstoffe verteuert nicht nur die Transporte. So wird die Prozesswärme, die etwa zum Dämpfen oder zum Trocknen von Haferflocken, Cerealien oder Teigwaren benötigt wird, sehr effizient aus Erdgas gewonnen, das seit Januar 2021 mit der nationalen CO2-Abgabe belastet ist. Die CO2-Abgabe hat somit empfindliche Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit im europäischen Binnenmarkt.

Um die deutschen Unternehmen weiter im Wettbewerb zu halten und Abwanderungen ins benachbarte Ausland zu verhindern, sollen energieintensive Branchen über die Carbon-Leakage-Verordnung der Bundesregierung entlastet werden. Grundversorger wie Teigwaren- und Cerealienhersteller wurden dabei jedoch nicht berücksichtigt. Hintergrund ist, dass die vom Gesetzgeber herangezogene EU-Liste der betroffenen Sektoren die einschlägigen Daten für die deutschen Unternehmen und Sektoren nicht ausreichend berücksichtigt.

Um dennoch die dringend gebotene Kompensation zu erhalten, müssen die nicht berücksichtigten Branchen nun in einem bürokratischen Antragsverfahren versuchen, auf die Liste der beihilfeberechtigten Sektoren zu gelangen. Nur so können sie gravierende Wettbewerbsnachteile gegenüber den europäischen Konkurrenten ausgleichen.

Derzeit überarbeitet die EU-Kommission ihre Beihilfeleitlinien für den Bereich Umwelt, Energie und Klima. Sie legen unter anderem fest, welche energieintensiven Branchen in Europa weiter Unterstützung bei der Kompensation staatlich verteuerter Strompreise erhalten können. Sollten die Leitlinien der EU-Kommission wie vorgelegt umgesetzt werden, würden 150 oder drei Viertel aller bisher beihilfeberechtigten Branchen von der Liste gestrichen – so auch die komplette Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft.

De facto würde dies zum jetzigen Zeitpunkt Mehrkosten für Industriestrom von 6,5 Cent pro Kilowattstunde bedeuten, eine Steigerung von gut 35 Prozent. Grund dafür ist, dass die bisherige besondere Ausgleichsregelung im deutschen Erneuerbare Energien Gesetz EEG von der EU-Kommission nach den geplanten Leitlinien als nicht mehr genehmigungsfähige Beihilfe angesehen werden würde. Auch wenn die Änderung der Leitlinien so gravierende Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft haben wird, muss sie, anders als EU-Verordnungen oder EU-Richtlinien, nicht im sogenannten Trilog von EU-Kommission, Rat und Parlament gemeinsam beschlossen werden.

Sollten die Leitlinien der EU-Kommission wie vorgesehen verabschiedet werden, muss die deutsche Politik reagieren und die EEG-Umlage vollständig abschaffen, will sie nicht riskieren, dass die Herstellung von Grundnahrungsmitteln in die europäischen Nachbarländer oder Drittstaaten ausgelagert wird.

Wie wertvoll ist regionale Versorgung?

Die deutsche Getreide-, Mühlen- und Stärkewirtschaft ist zentraler Pfeiler der Versorgung der Bevölkerung mit Grundnahrungsmitteln aus regionalen Rohstoffe. Wie wichtig eine solche starke Versorgungsbasis ist, hat gerade erst die Corona-Pandemie wieder vor Augen geführt. Die sehr hohen und weiter steigenden Energiekosten sowie die hohen Rohstoffkosten werden in die Kalkulationen der Unternehmen einfließen. Weiterverarbeiter, Handel und Verbraucher, Politik und Gesellschaft werden dann zeigen müssen, wie viel ihnen die vielgepriesene Regionalität wert ist (Foto: pixabay.com).


Nachtrag: EuGH gibt EU-Klage gegen Deutschland in vollem Umfang statt

Luxemburg / LU. (eugh / eb) Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss Deutschland sein Energierecht umfangreich ändern und die Rolle der Bundesnetzagentur neu definieren. Im Kern geht es darum, dass der Entscheidungsspielraum der Agentur nicht groß genug und sie nicht unabhängig genug sei, könne sie nur innerhalb getroffener politischer Entscheidungen agieren. Das höchste europäische Gericht gab am Donnerstag der von der EU-Kommission erhobenen Klage gegen die Bundesrepublik in vollem Umfang statt. Dies ist eine weitere gravierende Niederlage für Bundesminister Peter Altmaier (BMWI), der unter anderem schon die kostspielige Verschleppung der Digitalisierung zu verantworten hat.

Beabsichtigte Verwaltungspraxis der Bundesnetzagentur in der Übergangsphase

Die Bundesnetzagentur nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Regulierungsbehörden sowie zur Umsetzung entflechtungsrechtlicher Vorgaben im Energiebereich zur Kenntnis. Die Entscheidung wird Anpassungen der Arbeitsweise der Bundesnetzagentur erforderlich machen, teilt die Agentur in einer ersten Reaktion mit.

«Es gilt nun, die Entscheidungsgründe sorgfältig auszuwerten. Die Bundesnetzagentur wird die Bundesregierung bei der zügigen Auswertung des Urteils unterstützen», sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. «Die Bundesnetzagentur wird rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell sind.»

Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass im Bereich des Energierechts Richtlinien nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden seien. So verlangt der Europäische Gerichtshof, dass Maßnahmen ergriffen werden, um Unabhängigkeit der Regulierungsbehörden und deren Entscheidungsbefugnisse im Bereich der Energieregulierung weiter zu stärken.

Zudem hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass die Vorgaben des europäischen Richtlinienrechts zur Definition des vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmens, zu den Karenzzeitregelungen für Führungskräfte der Transportnetzbetreiber und der Zulässigkeit von Mitarbeiterbeteiligungen an vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen nicht ordnungsgemäß in das deutsche Recht umgesetzt sind.

Die Vorgaben europäischen Richtlinienrechts sind nur im Ausnahmefall unmittelbar anwendbar. Ein solcher Fall liegt nicht vor.

Bis energierechtliche Anpassungen erfolgt sind, wird die Bundesnetzagentur für eine Übergangszeit das geltende deutsche Recht weiter anwenden und auf dieser Grundlage die Spruchpraxis der Beschlusskammern und der Abteilung in Energiesachen fortführen (z.B. zur Anreizregulierungsverordnung und zu den Entgeltverordnungen).

Alles andere würde zu einem Zustand führen, der mit den Zielsetzungen des für die Energieregulierung einschlägigen europäischen Rechts in Form von vorhersehbaren und verlässlichen Rahmenbedingungen unvereinbar wäre. So hat auch der Bundesgerichtshof entschieden, dass die teilweise oder vollständige Nichtanwendung normativer Vorgaben nicht geeignet ist, einen den Richtlinienzielen entsprechenden Zustand herbeizuführen (BGH, Beschluss vom 08.10.2019, EnVR 58/18, Rn. 76).

Ein faktisches, ersatzloses Außerkrafttreten der nationalen Rechtsnormen würde ferner zu Regelungslücken und damit einhergehend erheblichen Unsicherheiten für alle Marktbeteiligten führen. Beispielsweise stünde eine derart unklare Rechtslage der notwendigen Investitionssicherheit entgegen. Für den Übergangszeitraum ist es daher sinnvoll und angebracht, stabile und berechenbare Verhältnisse zu gewährleisten.

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