Mittwoch, 7. Juni 2023
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VIG: Bundesrat billigt Gesetzesnovelle

Berlin. (zv) Am 10. Februar hatte der Bundesrat dem Gesetzentwurf zur Änderung des Rechts der Verbraucherinformation zugestimmt. Die neu beschlossenen Regelungen zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG) und Lebens- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) treten sechs Monate nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft, voraussichtlich am 01. September dieses Jahres (siehe auch WebBaecker 07/2012 vom 13. Februar). Das Gesetz sieht vor, die Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrollen öffentlich bekannt zu machen. Bei Überschreitungen von Grenzwerten oder Höchstmengen unerwünschter Stoffe werden Betriebe künftig an den virtuellen Pranger gestellt – selbst wenn keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) lehnt eine solche Vorgehensweise grundsätzlich ab. Immerhin konnte man gemeinsam mit anderen Verbänden und Vertretern auf Landesebene verhindern, dass das Gesetz zusätzlich verschärft wird: Ein Antrag des Bundesratsausschusses für Agrarpolitik und Verbraucherschutz oder die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen blieben unberücksichtigt, heißt es in einer Mitteilung aus Berlin. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses lehnte der Bundesrat ab und billigte den vom Bundestag im September 2011 beschlossenen Entwurf.

Zur Erinnerung: Die Aufarbeitung des Hygieneskandals bei Müller-Brot hat gerade erst begonnen. Schon jetzt zeigt sich dabei deutlich, dass eine weniger zögerliche Lebensmittelkontrolle und eine zeitnahe Verbraucherinformation den Menschen in der Vergangenheit manchen Ekel hätte ersparen können. Auch wenn für sie kein «gesundheitliches Risiko» bestand, so fühlen sie sich doch betrogen (!) und werden ihr Geld kaum mehr dorthin tragen, wo man sie so sträflich hinters Licht geführt hat. Müller-Brot ist vermutlich Geschichte. Mehr als tausend Mitarbeitende kämpfen um ihre Existenz. Zum Glück hat die überwältigende Mehrheit der Betriebe in Deutschland längst verstanden, dass Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz auch Arbeitsplatz- und Unternehmensschutz sind. In diesem Sinn sollte der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks seine Position zum VIG in Teilen überdenken – meint Ihre Redaktion von backnetz:eu.

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