Freitag, 29. März 2024
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VK Mühlen: gibt Gewinnwarnung heraus

Hamburg. (vkm) Das Bundeskartellamt hat das Kartellverfahren gegen die VK Mühlen AG und einige ihrer Tochterunternehmen im Zusammenhang mit wettbewerbswidrigen Absprachen im Geschäftsbereich «Weichweizenmehl» gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 23,8 Millionen Euro mit Zugang des Bußgeldbescheids am 25. Oktober abgeschlossen. Die VK Mühlen AG hat den Bußgeldbescheid im Rahmen eines Settlement akzeptiert, um das seit mehr als drei Jahren anhängige Verfahren zu beenden und dadurch finanzielle Planungssicherheit zu erlangen. Der VK Mühlen AG ist aufgrund der Kooperation mit dem Bundeskartellamt und mit Blick auf die beschränkte finanzielle Leistungsfähigkeit des Konzerns zugestanden worden, das Bußgeld in fünf Jahresraten zu bezahlen. Die sich aus dem Bußgeld ergebende Ergebnisbelastung wird sich negativ auf das Konzernergebnis des Geschäftsjahres 2010/2011 auswirken. Die im Konzern noch bestehende, mit Rücksicht auf die Kartellverfahren gebildete Rückstellung in Höhe von 16,2 Millionen Euro wird aufgrund des aktuellen Informationsstands für die bislang nicht abgeschlossenen Verfahren in Frankreich und in den Niederlanden benötigt. Der Vorstand rechnet vor diesem Hintergrund für das Geschäftsjahr 2010/2011 mit einem negativen Konzernergebnis vor Ertragsteuern in einer Größenordnung von 30 Millionen Euro, heißt es in einer Ad-hoc-Meldung gemäß § 15 Abs. (1) WpHG aus Hamburg. Die VK Mühlen AG gehört zu 51 Prozent der Leipnik Lundenburger Invest Gruppe (LLI), einem Konzern im Mehrheitsbesitz der Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien.

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