Freitag, 29. März 2024
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VW-Software-Update: EuGH-Urteil könnte Klagewelle lostreten

Luxemburg / LU. (eugh / duh) Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar. Da eine solche Vertragswidrigkeit des Fahrzeugs nicht geringfügig ist, ist die Auflösung des Vertrags über den Fahrzeugkauf nicht grundsätzlich ausgeschlossen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Urteilen von dieser Woche (Urteile des Europäischen Gerichtshofs in den Rechtssachen: C 128/20 und GSMB Invest, C 134/20 und Volkswagen sowie C 145/20 und Porsche Inter Auto und Volkswagen).

Anlässlich der neuesten EuGH-Urteile zu Abschalteinrichtungen in Diesel-Pkw fordert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) den umgehenden Rückruf aller betroffenen Diesel-Fahrzeuge besonders der Abgasstufen Euro 5 und 6. Der EuGH bestätigt mit seinen Entscheidungen die Rechtsauffassung der DUH, wonach Abschalteinrichtungen, die je nach Außentemperatur die Abgasreinigung von Fahrzeugen drosseln, rechtswidrig sind. In den jetzt entschiedenen Verfahren ging es um Modelle von Volkswagen und Porsche (C-128/20 GSMB Invest, C-134/20 Volkswagen und C-145/20 Porsche Inter Auto und Volkswagen). Das Gericht folgt damit dem Schlussantrag des Generalanwalts des EuGH von September 2021.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: «Das Gericht bestätigt, wofür wir seit Jahren kämpfen: Nicht der Prüfstand im Labor ist das Maß der Dinge, sondern das Abgasverhalten der Fahrzeuge im normalen Betrieb auf der Straße. Das zuständige Kraftfahrt-Bundesamt und Verkehrsminister Volker Wissing müssen dem seit Jahren andauernden Rechtsbruch durch Abschalteinrichtungen jetzt ein Ende bereiten und noch vor Beginn des Winterhalbjahrs alle betroffenen, mehrere Millionen Diesel-Fahrzeuge zurückrufen und auf Kosten der Hersteller mit wirksamer Abgasreinigung nachrüsten lassen. Andernfalls müssen sie stillgelegt und die Fahrzeughalter durch die des Betrugs überführten Diesel-Hersteller entschädigt werden.»

Die DUH klagt gegen das Kraftfahrt-Bundesamt zu knapp 100 Modellen verschiedener Hersteller. In allen Modellen sind vergleichbare Abschalteinrichtungen verbaut, die das Gericht nun als illegal bestätigt hat. Eines dieser Verfahren liegt ebenfalls vor dem EuGH. Der zuständige Generalanwalt hatte sich im DUH-Verfahren mit Blick auf die Bewertung der Vorrichtungen bereits ähnlich geäußert und die Klagebefugnis der DUH in diesen Fällen bestätigt (Foto: pixabay.com).

20220714-EUGH.
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