Freitag, 29. März 2024
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WLAN-Hotspots: Bund beseitigt unklare Rechtslage

Berlin. (bmwi) Das BMWI will die Voraussetzungen dafür schaffen, dass in Zukunft mehr öffentliche WLAN-Hotspots eingerichtet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf (PDF) wurde hierzu jetzt an Länder und Verbände versandt. Bundesminister Sigmar Gabriel: «Deutschland fährt bei der Verbreitung von WLAN-Hotspots im internationalen Vergleich derzeit noch mit angezogener Handbremse. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir das ändern und ein breites Angebot an kostenlosem WLAN ermöglichen. In Deutschland sollen Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Sie sollen nicht länger Gefahr laufen, für die Rechtsverletzungen ihrer Nutzer haften zu müssen. Das wird dem Ausbau öffentlich zugänglicher Hotspots einen Schub geben und die Nutzung vorhandener Infrastruktur erleichtern». Der Referentenentwurf schafft Rechtsklarheit bei der Frage, wie WLAN-Betreiber ausschließen können, dass sie für Rechtsverletzungen anderer haften müssen. Dazu muss ein geschäftsmäßiger Anbieter seinen Router zum einen verschlüsseln – teilweise ist das bei Routern schon ab Werk voreingestellt. Zum anderen muss sich der Betreiber vom Nutzer zusichern lassen, dass dieser keine Rechtsverletzungen über den WLAN-Anschluss begehen wird. Dazu reicht ein «Klick» auf eine entsprechende Erklärung, bevor sich der Nutzer im entsprechenden WLAN anmeldet. Private WLAN-Anbieter müssen ihre Nutzer zusätzlich namentlich kennen – das gilt zum Beispiel für Familienmitglieder oder Mitbewohner in einer Wohngemeinschaft. In keinem Fall ist der WLAN-Betreiber verpflichtet, Verbindungsdaten der Nutzer zu speichern.

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