Freitag, 29. März 2024
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Zahlungsverzug: HDE fordert Umsetzung der EU-Richtlinie 1:1

Berlin. (hde) Der Handelsverband Deutschland (HDE) fordert die Bundesregierung auf, die EU-Richtlinie im Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Eins zu Eins umzusetzen. «Der Gesetzentwurf stellt sicher, dass Unternehmen auch künftig flexiblere Zahlungsfristen mit ihren Lieferanten vereinbaren können. Das ist für den gesamten Einzelhandel von großer Bedeutung», sagt HDE-Experte Peter Schröder. Anders als andere Wirtschaftsbranchen wie etwa das Handwerk sei der Einzelhandel auf Lagerhaltung angewiesen, um den Kunden ein breites Sortiment anbieten zu können. Längere Zahlungsziele könnten dazu beitragen, die mit der Lagerhaltung verbundenen Finanzierungskosten zwischen Händler und Lieferant auszubalancieren. Bedenken, das Gesetz könnte die Situation von Lieferanten generell verschlechtern, weist Schröder zurück. «Der Gesetzentwurf stellt weder Gläubiger noch Schuldner schlechter als bisher. Denn die gesetzlichen Regelungen zur Fälligkeit bleiben genau wie die Vorschriften zur Kontrolle der allgemeinen Vertragsbedingungen durch das neue Gesetz unverändert». Entsprechende Befürchtungen besonders des Handwerks seien durch ein wissenschaftliches Gutachten der Universität Heidelberg endgültig ausgeräumt worden.

Nachtrag: Das sieht der Zentralverband des Deutschen Handwerks nicht so. Während einer Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zum «Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr» warnte der ZDH in dieser Woche noch einmal eindringlich vor einem «Angriff auf die Liquidität von Handwerksbetrieben».

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