Berlin. (zdh) Zu der ab dem 09. November 2020 auch für Betriebe mit bis zu zehn Mitarbeitern möglichen Antragstellung für KfW-Schnellkredite sagt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH):
«Mit der Öffnung des KfW-Schnellkredits jetzt auch für Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten wird ein ganz wichtiges Instrument zur Liquiditätssicherung nun endlich auch kleinen Betrieben zur Verfügung stehen. Vor dem Hintergrund des aktuellen Teil-Lockdowns, der erneut viele unserer Betriebe und hier häufig gerade die kleineren, in Liquiditätsengpässe bringt, ist diese aktuelle Erweiterung sachgerecht und geboten.
«Dass nun auch Betriebe mit bis zu 10 Beschäftigten den KfW-Schnellkredit beantragen können, bei dem die KfW 100 Prozent des Bankenrisikos übernimmt, dürfte es ihnen erleichtern, an Kredite zu kommen. Die bisherige Erfahrung hat gezeigt, dass sich mit der KfW-Risikoübernahme Kreditzusagen deutlich beschleunigen und vereinfachen.
«Positiv ist auch, dass künftig der KfW-Schnellkredit mit den wegen der Corona-Pandemie erweiterten Programmen der Bürgschaftsbanken kombiniert werden können. Dass dies bislang ausgeschlossen wurde, hat sich in der Förderpraxis kontraproduktiv ausgewirkt.
«Aktuell können Mittel des Schnellkredits bis 31. Dezember 2020 beantragt werden. Mit Blick auf den Verlauf des Infektionsgeschehens ist es im Sinne der Betriebe sachgerecht, dass geplant wird, die Antragsfrist bis zum 30. Juni 2021 zu verlängern. Erfreulich ist ferner, dass Teiltilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung nicht nur für künftige Inanspruchnahmen möglich sein sollen, sondern auch für Bestandskunden.
«So erfreulich die Erweiterungen im KfW-Schnellkredit sind, so sind sie jedoch kein Ersatz für etwaige Zuschüsse, mit denen der massive Umsatzausfall der unmittelbar wie mittelbar von den November-Schließungen betroffenen Betriebe kompensiert werden sollen. Diese sind dringend erforderlich, wobei die bislang dazu auf den Weg gebrachten Regelungen dringend nachgebessert werden müssen, damit zum Beispiel auch handwerkliche Konditoreien und Bäckereien mit ihrem derzeit geschlossenem Cafébetrieb berücksichtigt werden.»
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- Lohnsteuerhilfe: Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
- Bürokratieentlastungsgesetz IV kann nur ein Auftakt sein
- BayWa AG: Außerplanmäßige Abschreibungen belasten das Ergebnis
- Bundestag debattiert Jahressteuergesetz 2024
- Agravis AG: investiert deutlich in die Stückgutlogistik
- Özdemir zur EUDR: «Kommissionspräsidentin ist am Zug»
- »HerBo43«: Lidl Herne erreicht Meilenstein
- Globus Markthallen: wollen fünf Standorte abgeben
- Logistikzentrum Lauenau: Vorreiter in der Region
- StrongPoint: installiert vollautomatisches Tiefkühllager
- Südzucker: Fallende Preise sorgen für sinkende Prognose
- Systemgastronomie: NGG vertagt Verhandlungen auf November
- Brenntag: weiht größten eigenen Solarpark in Mexiko ein
- Bühler AG: kündigt Integration von Esau + Hueber an
- Strukturreform: Zentralverband treibt seine Modernisierung voran
- Nachhaltig: Kaffeeverband ist «Verband des Jahres»
- DUH gegen Back-Factory: Mehrweg muss immer ausreichend vorrätig sein
- Coop Schweden: 125 Jahre im Dienst der Mitglieder
- Valeo Foods: kündigt Übernahme von I.D.C. Holding an
- EU AI Act: Unternehmen sehen neue Regeln mit Skepsis