Montag, 29. April 2024
Deutsch Englisch

Bäckerei Gehri: Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt

Freiburg im Breisgau. (pluta / eb) Im Verfahren über das Vermögen der Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH + Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei Gehri Verwaltungs-GmbH in Titisee-Neustadt, diese vertreten durch die Geschäftsführer Meinert und Rombach, hat das Amtsgericht Freiburg die Anordnung der Eigenverwaltung am 29. Januar 2024 aufgehoben und in ein Regelinsolvenzverfahren überführt. Den bisherigen Sachwalter, RA Florian Schiller von den Pluta Rechtsanwälten, bestellte das Amtsgericht zum Insolvenzverwalter.

Hintergrund ist eine vom Wirtschaftskontrolldienst (WKD) angeordnete Schließung der Bäckerei wegen Hygienemängeln. Die Produktion ruht seit Freitag, den 26. Januar 2024. Daher sind alle 20 Filialen zwischen Lörrach, Waldshut, Hochschwarzwald und dem Schwarzwald-Baar-Kreis geschlossen.

Der Gläubigerausschuss hat am Freitag dem Wechsel in ein Regelinsolvenzverfahren und der dauerhaften Betriebsschließung zugestimmt. Eine Wiederaufnahme der Produktion und der Filialen zu späterer Zeit ist aus finanziellen Gründen nicht möglich. Allen rund 160 Mitarbeitern muss daher gekündigt werden.

Die Bäckerei Gehri mit Sitz in Titisee-Neustadt ist seit 1959 im südlichen Schwarzwald tätig. Mehr als sechs Jahrzehnte wurden die Backwaren nach traditionellen Rezepturen in handwerklicher Arbeit hergestellt. Schon im Sommer 2023 musste der Geschäftsbetrieb nach einer Kontrolle des Landratsamts vorübergehend eingestellt werden. Im Oktober 2023 folgte der Antrag auf ein Eigenverwaltungsverfahren, Ende Dezember 2023 wurde das Verfahren eröffnet.

Die Gründe für die schlechte wirtschaftliche Lage der Gehri Hochschwarzwälder Bauernbrotbäckerei GmbH + Co. KG sind vielschichtig. Neben den Hygienemängeln belasteten die hohen Energie- und Materialkosten sowie die Kaufzurückhaltung der Kunden aufgrund der Inflation das Unternehmen. Für eine langfristige Lösung hätte das Unternehmen einen finanzstarken Investor gebraucht. Interessenten hätte es gegeben, doch die erneute Schließung durch den WKD hat die Hoffnungen zunichte gemacht, sagt Rechtsanwalt Michael Winterhoff von der Winterhoff Rechtsanwalts GmbH als Vertreter der Eigenverwaltung.

Michael Winterhoff: «Ob die Maßnahmen durch den Wirtschaftskontrolldienst (WKD) rechtmäßig waren, werden Sachverständige klären müssen. Dies liegt nicht mehr in unserer Hand. Es ist schade um die traditionsreiche Bäckerei, die großen Wert auf ihre Handwerkskunst gelegt hat und von ihren Kunden allseits wertgeschätzt wurde.»

Rechtsanwalt Florian Schiller ergänzt: «Der Geschäftsbetrieb muss sofort eingestellt werden, da das Unternehmen ohne Verkaufserlöse hohe Verluste erwirtschaftet. Es gibt leider keine Alternative.» Der Pluta-Anwalt wird das Verfahren im Interesse der Gläubiger bearbeiten.

backnetz:eu