Montag, 29. April 2024
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«Hochzeitsrabatte»: Bundeskartellamt mahnt Edeka ab

Bonn. (bund) Nach vorläufiger Bewertung des Bundeskartellamtes hat die Hamburger Edeka Zentrale gegen das so genannte «Anzapfverbot» verstoßen. Danach darf ein Handelsunternehmen seine Lieferanten nicht dazu auffordern, ihm Vorteile zu gewähren, ohne dass dies sachlich gerechtfertigt ist. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es als Nachfrager marktbeherrschend ist oder – wie hier – Lieferanten zumindest abhängig sind vom Verkauf ihrer Waren an dieses Handelsunternehmen. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: «Nach der Übernahme der Plus-Filialen in 2009 hatte Edeka von abhängigen Lieferanten sogenannte ‘Hochzeitsrabatte’ gefordert. Wir gehen derzeit davon aus, dass dieses Vorgehen missbräuchlich war, soweit Edeka hierdurch Vorteile ohne sachliche Rechtfertigung von seinen Lieferanten eingefordert hat. Harte Verhandlungen zwischen Händlern und Herstellern sind im Lebensmittel-Einzelhandel üblich und trotz der starken Marktposition der wenigen großen Händler kartellrechtlich zunächst nicht zu beanstanden. Nach unserer vorläufigen Bewertung hat Edeka hier jedoch die Grenze überschritten und ihre Nachfragemacht gegenüber den Lieferanten missbräuchlich ausgenutzt. Die Forderungen wurden zum Teil rückwirkend und ohne Gegenleistung gestellt. Mit wirtschaftlich abhängigen Lieferanten muss ein marktmächtiges Unternehmen fairer umgehen». Der deutsche Lebensmittel-Einzelhandel hat in den letzten Jahren eine starke Konzentration erfahren. Die vier großen Handelskonzerne – Rewe Gruppe, Edeka, Schwarz Gruppe und Aldi – halten einen Marktanteil von rund 85 Prozent, wobei Edeka besonders für Hersteller von Markenartikeln bei vielen Produkten der stärkste Nachfrager ist. Vom «Hochzeitsrabatte» waren rund 500 Lieferanten betroffen, heißt es in einer ausführlichen Mitteilung.