Montag, 29. April 2024
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20160301-EHI-KASY-KASSE

Manipulationssichere Registrierkassen: LIV Bayern schaltet Bayerische Staatsregierung ein

München. (liv) Die Bundesregierung hat im Mai 2016 einen Gesetzentwurf zur verpflichtenden Einführung von manipulationssicheren elektronischen Registrierkassen vorgelegt. Das bayerische Bäckerhandwerk bekennt sich ausdrücklich zu dem mit diesen Regelungen verfolgten Ziel, gegen Steuerbetrug durch Manipulation vorzugehen. Gleichwohl betrachtet es den jüngsten Vorstoß der Großen Koalition mit besonderer Sorge, da hiermit deutlich übers Ziel hinausgeschossen werde: «Von unseren Betrieben wird etwas verlangt, was sie gar nicht leisten können», resümieren Landesinnungsmeister Heinz Hoffmann und Hauptgeschäftsführer Dr. Wolfgang Filter in einem Schreiben an Bayerns Ministerpräsidenten Horst Seehofer und Finanzminister Dr. Markus Söder.

Für den Landesinnungsverband des bayerischen Bäckerhandwerks (LIV) sind zwei Aspekte besonders wichtig: Zum einen drohe den Handwerksbäckereien aufgrund ihrer Ladengeschäfte ein enormer Investitionszwang. In den meisten Betrieben machten die nachgerüsteten respektive neu angeschafften Kassen zudem noch die Einrichtung weiterer Schnittstellen und/oder die Anpassung branchenspezifischer Bäckereisoftware erforderlich. Zum zweiten läuft gemäß aktueller Rechtslage zum Jahresende die Übergangsregelung ab, nach der die Betriebe noch von der Nichtbeanstandungsregelung der sogenannten Kassenrichtlinie 2010 Gebrauch machen können. Das heißt, wer nachweisen kann, dass seine Kassen nicht technisch nachrüstbar sind, kann bis Ende 2016 noch mit alter Technik arbeiten. Spätestens ab dem 01. Januar 2017 müsste – wenn es bei dieser Rechtslage bliebe – eine Einzelaufzeichnung aller Geschäftsvorgänge erfolgen.

Um die aus diesen Punkten resultierende Belastung der Betriebe zu verhindern, bittet der Verband die Bayerische Staatregierung, bei den Gesetzesberatungen in Berlin im Sinne des Bäckerhandwerks Position zu beziehen. Konkret schlägt der Verband vor, nicht den Unternehmen die Verpflichtung aufzuerlegen, bis zu einem bestimmten Stichtag manipulationssichere Kassensysteme anzuschaffen, sondern die Kassenhersteller zu verpflichten, ab einem bestimmten Stichtag nur noch Kassen auszuliefern, die bestimmten, gesetzlich festgelegten Anforderungen genügen.

Hoffmann und Filter verweisen darauf, dass sich der Gesetzgeber einer ähnlichen Regelungstechnik in der Vergangenheit zum Beispiel bereits im Bereich technischer Normen bedient hat, mit denen die Automobilindustrie verpflichtet wurde, ab einem bestimmten Datum nur noch Systeme in Verkehr zu bringen, die bestimmte Abgaswerte erfüllen.

Hinsichtlich der Umrüstungsfrist plädiert der Verband für eine deutliche zeitliche Verschiebung. Derzeit sei noch völlig unklar, welche Voraussetzungen elektronische und computergestützte Kassensysteme oder Registrierkassen erfüllen müssen. Wer heute eine neue Kasse kaufe, wisse nicht, ob er sich nicht in zwei Jahren wieder eine neue kaufen müsse. Deshalb hält der LIV eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung nicht nur für wünschenswert, sondern mit Blick auf den absehbaren wirtschaftlichen Schaden für die Betriebe sogar für unumgänglich. Andernfalls würden, sagen Hoffmann und Dr. Filter, die Betriebe gezwungen, bis 2017 eine neue Registrierkasse zu kaufen, die sie aller Voraussicht nach bis 2019 wieder ersetzen müssten. Die nicht näher erläuterte Investitionsunsicherheit halten sie für nicht zumutbar.

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