Berlin. (zv) Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) hat sich mit der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) über einen Neuabschluss des Tarifvertrags über Ausbildungsvergütungen für Auszubildende (Lehrlinge) des Bäckerhandwerks in der Bundesrepublik Deutschland geeinigt. Die Ausbildungsvergütung erhöht sich danach zum 01. September 2014 wie folgt:
Der neue Tarifvertrag kann erstmals zum 30. August 2015 gekündigt werden. In einer Protokollnotiz zum Tarifvertrag weisen die Tarifvertragsparteien die ausbildenden Betriebe auf die unstrittigen, gesetzlich festgelegten Rechte und Pflichten der Auszubildenden hin. Der ZV wird gemeinsam mit der NGG beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beantragen, den Tarifvertrag für allgemeinverbindlich zu erklären.
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