Mannheim. (bgn) Fenster auf und Stoßlüften – das ist der einfachste Weg, um den Vorgaben durch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bei der Belüftung von Arbeitsräumen zu entsprechen. Wie oft und wie lange hängt ab von der Raumgröße und der Anzahl der Gäste im Raum, denn 1000 ppm darf die vom menschlichen Ausatemstrom erzeugte CO2-Konzentration im Raum maximal betragen. Diese Grenzkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat auf ihrer Homepage einen einfachen Lüftungsrechner online gestellt, mit dem jeder ermitteln kann, wie oft er in Corona-Zeiten seine Räume lüften muss, sind keine raumlufttechnischen Anlagen vorhanden.
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