Samstag, 27. Juli 2024
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BMWI: Optimierter Umweltbonus kann in Kraft treten

Berlin. (bmwi) Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) mitteilt, hat die Europäische Kommission keine Einwände gegen eine höhere finanzielle Förderung von Elektrofahrzeugen in Deutschland. Die Bundesregierung kann somit den Umweltbonus für Elektrofahrzeuge wie angekündigt erhöhen. Die neuen Fördersätze sind für alle Fahrzeuge anwendbar, die nach dem 04. November 2019 zugelassen wurden. Die erhöhten Fördersätzen gelten sowohl für rein batterieelektrische Fahrzeuge (BEVs) als auch Plug-In-Hybride (PHEVs).

Die Bundesregierung hatte Ende 2019 beschlossen, den Umweltbonus bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängern und deutlich zu erhöhen. Diese Verlängerung und Erhöhung wurde mit dem jetzigen Schreiben aus Brüssel im Grundsatz gebilligt.

Die Förderung wird um 50 Prozent bei Fahrzeugen bis 40.000 Euro Nettolistenpreis angehoben. Bei Fahrzeugen über 40.000 Euro Nettolistenpreis steigt sie um 25 Prozent. Die Industrie wird sich weiterhin zur Hälfte am Umweltbonus beteiligen. Die angepasste Förderrichtlinie wird noch im Februar im Bundesanzeiger veröffentlicht und damit in Kraft treten.