Berlin. (bmwk) Die Bundesregierung stellt 2024 für mittelständische Unternehmen 11 Milliarden Euro an Wirtschaftsförderung aus den sogenannten ERP-Mitteln bereit. Das sind 12 Prozent mehr als im Vorjahr. Das dafür nötige Wirtschaftsplangesetz wurde Ende 2023 im zweiten Durchgang im Bundesrat beschlossen. Damit kann das Gesetz nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten pünktlich zum 01. Januar 2024 in Kraft treten. KMU können auf dieser Grundlage im Jahr 2024 zinsgünstige Finanzierungen und Beteiligungskapital erhalten. Dem deutschen Mittelstand steht damit weiterhin ein verlässliches, qualitativ hochwertiges und besonders großzügiges Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen zur Verfügung.
Bundesminister Robert Habeck (BMWK): «Die Fördermittel für den Mittelstand können wir 2024 deutlich aufstocken. Das ist ein wichtiges Signal für den deutschen Mittelstand und gerade für Gründer (m/w/d), die davon besonders profitieren sollen. Denn hierdurch können wir KMU in der aktuellen herausfordernden Situation mit zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital in Rekordhöhe unterstützen. Damit schaffen wir die Grundlage für wichtige Investitionen in die Zukunft und helfen, die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und ihre ehrgeizigen Ziele in Richtung Klimaschutz und Digitalisierung zu erreichen.»
Hierzu tragen besonders das neue, attraktive Förderprodukt «ERP-Nachhaltiges Leasing» und das geplante Programm «ERP-Nachhaltige Gründung» bei. Die ERP-Förderprogramme kommen dem deutschen Mittelstand in seiner gesamten Breite zugute. Die Schwerpunkte für das Jahr 2024 liegen weiterhin auf der Stärkung des Finanzierungszugangs für Gründungen und kleine und mittlere Unternehmen sowie auf den volkswirtschaftlich wichtigen Schlüsselbereichen Innovation, Digitalisierung und Wagniskapital.
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