Berlin. (bmas) Das Bundeskabinett hat die von Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales (BMAS), vorgelegte Vierte Mindestlohnanpassungsverordnung beschlossen. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 01. Januar 2024 zunächst auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben und steigt in einem weiteren Schritt zum 01. Januar 2025 auf 12,82 Euro brutto je Zeitstunde. Die Verordnung zur Anhebung des Mindestlohns setzt den Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26. Juni 2023 rechtsverbindlich um. Die Vierte MindestlohnanpassungsVO soll zum 01. Januar 2024 in Kraft treten.
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