Bonn. (bund) Das Bundeskartellamt hat Bußgelder von rund 280 Millionen Euro gegen die drei großen deutschen Zuckerhersteller Pfeifer + Langen (Köln), Südzucker (Mannheim/Ochsenfurt) und Nordzucker (Braunschweig) sowie gegen sieben persönlich Verantwortliche wegen wettbewerbsbeschränkender Gebiets-, Quoten- und Preisabsprachen verhängt. Die Verstöße bezogen sich auf Zucker für die weiterverarbeitende Industrie und Zucker für Endverbraucher. Sie wurden bis zur Durchsuchung durch das Bundeskartellamt 2009 über viele Jahre praktiziert und reichen teils bis in die Mitte der 90er Jahre zurück. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts: «Die Zuckerhersteller haben ein ‘Gebietskartell’ gegründet und sich über viele Jahre darüber abgesprochen, sich beim Vertrieb von Zucker in Deutschland im Wesentlichen auf ihr angestammtes Gebiet zu beschränken und den anderen Kartell- Beteiligten nicht in die Quere zu kommen. Zuckermengen wurden eher ins Ausland exportiert, als dass sie an Kunden im Gebiet der Wettbewerber abgesetzt wurden. Die Absprachen zwischen Nordzucker, Pfeifer + Langen und Südzucker zielten darauf ab, möglichst hohe Zuckerpreise zu erzielen. Diese Form der Koordinierung war nicht durch die Regulierung der europäischen Zuckermärkte vorgegeben. Trotz des Quotenregimes und Mindestpreisregelungen ist Wettbewerb um Absatzgebiete, Kunden und Kundenpreise im Zuckermarkt möglich und zum Schutz eines funktionsfähigen Restwettbewerbs auch erforderlich, um die Nachfrager vor einer noch stärkeren Verfälschung des Wettbewerbs zu schützen. Die bebußten Unternehmen haben sich das europäische Quotenregime, die Mindestpreisregulierung und die hieraus resultierende hohe Markttransparenz für ihre Abstimmung zunutze gemacht und auch noch den Restwettbewerb beschränkt». Die Nordzucker AG hat mit dem Bundeskartellamt im Rahmen der Bonusregelung umfassend kooperiert und profitiert daher von einem weitreichenden Bußgelderlass (Volltext).
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