Samstag, 27. April 2024
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Bundesrat: macht den Weg frei für Europas «Klimadiesel»

Berlin. (bmdv / neste / eb) Der Bundesrat hat am 22. März 2024 den Weg freigemacht, die DIN EN 15940 in die 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes aufzunehmen. Vorbehaltlich der für den 10. April 2024 geplanten erforderlichen Zustimmung durch das Bundeskabinett wäre damit der Verkauf von aus Abfall- und Reststoffen hergestelltem HVO 100 und erneuerbarem E-Diesel in Reinform zugelassen. Dazu sagt Bundesminister Dr. Volker Wissing (BMDV):

«Mit der zeitnah geplanten Freigabe von HVO 100 gehen wir einen wichtigen Schritt für mehr Klimaschutz im Verkehr. Der Kraftstoff ist besonders hochwertig und nachhaltig. Aus Abfall- und Reststoffen produziertes HVO kann die CO2-Emissionen gegenüber fossilem Diesel um bis zu 90 Prozent reduzieren. Der Kraftstoff hat sich in der Praxis bewährt, ist in industriellem Maßstab verfügbar und für moderne Dieselmotoren grundsätzlich geeignet. Nach der für den 10. April geplanten abschließenden Behandlung im Bundeskabinett ist HVO 100 an Tankstellen in Deutschland zugelassen und kann einen wirksamen Beitrag leisten, um die Emissionen in der Bestandsflotte zu reduzieren. Außerdem hat der Bundesrat auch den Weg für erneuerbaren E-Diesel in Reinform freigemacht, der ebenfalls besonders klimafreundlich ist. Damit senden wir ein klares Signal an den Markt für den Hochlauf von E-Fuels, die wir bei allen Verkehrsträgern brauchen.»

Bundesregierung beschloss HVO-100-Zulassung im November 2023

Tankstellen in Deutschland können künftig auch paraffinische Dieselkraftstoffe als Reinkraftstoff anbieten, die zum Beispiel aus Altspeiseölen oder auf Basis von Erdgas hergestellt wurden. So hat es das Bundeskabinett am 22. November 2023 mit einer Novelle der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (10. BImSchV) beschlossen. Paraffinische Dieselkraftstoffe können schon heute fossilem Diesel beigemischt werden. Künftig dürfen sie auch in 100-prozentiger Konzentration angeboten werden. Um Schäden an den Fahrzeugen durch falsche Betankung zu vermeiden, verpflichtet die neue Verordnung Tankstellenbetreiber, Verbraucher einheitlich zu informieren. Zeitgleich mit der neuen Verordnung soll die bisherige Förderung paraffinischer Dieselkraftstoffe aus fossilen Quellen im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge beendet werden, um klimaschädliche Anreize zu vermeiden.

Die Bundesregierung hat am 22. November 2023 die vom Bundesumweltministerium (BMUV) vorgelegte Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) beschlossen. Diese Novelle geht auf einen Beschluss des Koalitionssauschusses vom 28. März 2023 zurück. Mit der Novellierung der 10. BImSchV sollen künftig paraffinische Dieselkraftstoffe (XTL) für den Einsatz im Straßenverkehr als Reinkraftstoff in Verkehr gebracht werden können. Dazu wird paraffinischer Dieselkraftstoff nach der Norm DIN EN 15940 für den Einsatz im Straßenverkehr in die 10. BImSchV aufgenommen. Die Änderung der 10. BImSchV schließt zum einen Kraftstoffe aus 100 Prozent hydrierten Pflanzenölen (HVO = Hydrotreated Vegetable Oils) ein. Zum anderen führt die Aufnahme dazu, dass auch paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Ausgangstoffen, wie der Kraftstoff GtL (Erdgas-Basis), an Tankstellen angeboten werden können. Daher will die Bundesregierung künftig aus Gründen des Klimaschutzes paraffinische Dieselkraftstoffe aus fossilen Rohstoffen aus der Förderung im Rahmen des Gesetzes über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge (Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes) ausschließen. Die Novelle des Saubere-Fahrzeuge-Beschaffungs-Gesetzes und die Neufassung der 10. BImSchV sollen nahezu zeitgleich in Kraft treten. Die Novelle der 10. BImSchV bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Mit der Novelle der 10. BImSchV werden außerdem europarechtliche Vorgaben umgesetzt, zum Beispiel Teile der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie. Sie sieht die Einführung von B10 Diesel vor, also konventionellem Diesel, dem bis zu 10 Prozent Biodiesel beigemischt werden kann. Um die Versorgung von Fahrzeugen sicherzustellen, die nicht Diesel B10- oder XTL-verträglich sind, muss weiterhin Diesel B7 an Tankstellen verfügbar bleiben. Deshalb wird Diesel B7 als Bestandsschutzsorte eingeführt. Beide Kraftstoffe sollen an der Tankstelle nach einheitlichem europäischen System ausgezeichnet werden.

Bevor Fahrzeuglenker das erste Mal Diesel B10 oder XTL tanken, sollten sie sich zum Beispiel über eine Anfrage bei ihrem Autohändler oder -hersteller vergewissern, dass ihr Fahrzeug den Kraftstoff wirklich verträgt. Die einzelnen Fahrzeughersteller geben Auskunft, ob ihre Fahrzeugmodelle Diesel B10 oder XTL vertragen. Auch sind einzelne Fahrzeuge bereits entsprechend im Tankdeckel gekennzeichnet oder die Information lässt sich aus der Betriebsanleitung entnehmen. Tankstellenbetreiber müssen ihrerseits künftig Diesel B10 und XTL an den Zapfsäulen deutlich kennzeichnen. Dort steht künftig der Name der Dieselsorte, also «Diesel B10». Das «B» steht für die spezifischen Biodieselkomponenten im Dieselkraftstoff. Für XTL wird an Zapfsäulen «Paraffinischer Diesel» zu lesen sein. Alle Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen, die keinen Nachweis über die Verträglichkeit von Diesel B10- oder XTL haben, sollten ausschließlich die bisherige Dieselsorte «Diesel B7» tanken.

Die europäische Erleichterung ist groß über das Votum des Bundesrats

Die finnische Neste Oyj, weltweit führende Herstellerin von nachhaltigem Flugzeugtreibstoff und erneuerbarem Diesel, begrüßt das positive Votum des Bundesrats zur uneingeschränkten Zulassung des Verkaufs paraffinischer Dieselkraftstoffe nach der Kraftstoffnorm DIN EN 15940 in Deutschland vom 22. März 2024. Mit der Zulassung folgt Deutschland auf andere EU-Länder wie Belgien, die Niederlande, Österreich, Finnland oder Schweden, in denen der Verkauf von erneuerbarem Diesel in Reinform an öffentlichen Tankstellen längst zugelassen ist. Hierzulande war die Nutzung von 100 Prozent erneuerbarem Diesel (HVO 100) bisher nur in Anwendungen abseits der Straße sowie im öffentlichen Nahverkehr möglich. Der Beschluss ist ein Meilenstein auf dem Weg zur dringend erforderlichen De-Fossilierung des Verkehrssektors, die eine Nutzung aller verfügbaren Lösungen erforderlich macht.

Katja Wodjereck, Executive Vice President Renewable Products bei Neste: «Wir freuen uns sehr, dass der Bundesrat die Dringlichkeit der uneingeschränkten Zulassung des Verkaufs erneuerbarer Dieselkraftstoffe in Deutschland anerkannt und den entsprechenden Kabinettsbeschluss mehrheitlich unterstützt hat. Neben dem öffentlichen Nahverkehr haben damit endlich auch Betreiber privatwirtschaftlicher Fahrzeugflotten sowie Privatpersonen die Möglichkeit, die Treibhausgasemissionen ihrer Dieselfahrzeuge unmittelbar zu senken. Wir hoffen nun darauf, dass es keine weiteren Verzögerungen geben wird und der Beschluss so zeitig wie möglich in Kraft tritt.»

Durch die Nutzung von erneuerbarem Diesel können die Treibhausgasemissionen (THG oder CO2e) über den Lebenszyklus des Kraftstoffs um bis zu 90 Prozent im Vergleich zu fossilem Diesel reduziert werden. Der erneuerbare Diesel nach Rezeptur aus Finnland werde zu 100 Prozent aus erneuerbaren Rohstoffen hergestellt und sei vollständig kompatibel mit allen Dieselmotoren und der bestehenden Verteilungsinfrastruktur für Kraftstoffe – von der Raffinerie bis zur Tankstelle. Der Kraftstoff könne eingesetzt werden, ohne dass Anpassungen an den Dieselfahrzeugen oder -motoren erforderlich sind. Annähernd alle Fahrzeug- und Motorenhersteller hätten die Verwendung von erneuerbarem Diesel für die von ihnen produzierten Dieselmotoren bereits freigegeben.

So kann der Weg in die Klimafreundlichkeit bezahlbar bleiben…

Das Einsammeln von Abfall- und Reststoffen und die Verarbeitung zu erneuerbaren Kraftstoffen ist natürlich nicht so spektakulär wie der Beschluss, eine der weltgrößten Batteriefabriken in die Felder Dithmarschens zu klotzen – 900 Millionen Euro Steuergelder für Subventionen noch nicht mit eingerechnet. Doch mit Produkten wie HVO 100 bleibt der Weg in die Klimafreundlichkeit für Jedermann bezahlbar – und erforderliche Investitionen überschaubar (Foto: pixabay.com).

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