Samstag, 27. Juli 2024
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EEG-Strom: … fließt auch durch Zulieferketten

Frankfurt / Main. (kfw) Aktuell wird über eine Anpassung der Ausnahmeregelungen für stromintensive Unternehmen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) nachgedacht. Noch zahlen stromintensive Unternehmen des Produzierenden Gewerbes zum Schutz ihrer Wettbewerbsfähigkeit eine stark reduzierte EEG-Umlage. Die heutigen Indikatoren der Ausnahmeregelungen blenden Lieferverflechtungen und somit indirekte EEG-bedingte Stromkosten aus, die jedoch eine spürbare Höhe annehmen könnten – heißt es im jüngsten «Volkswirtschaft Kompakt» der KfW Bankengruppe (Format PDF).