Berlin. (bund / eb) Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Ministerpräsidenten (m/w/d) der Länder haben sich am Mittwoch auf das weitere Vorgehen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 verständigt. Leitschnur für die angepassten Regeln ist das Ziel, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern. Den ausführlichen Wortlaut des Beschlusses (Format PDF | 11 Seiten) finden Interessenten hier zum Download.
«Durch die Beschränkungen haben wir erreicht, dass die Infektionsgeschwindigkeit in Deutschland abgenommen hat. Das ist eine gute Nachricht. Gleichzeitig haben wir aber auch gelernt, dass ohne Beschränkungen die Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell zunimmt, während das Verlangsamen des Geschehens sehr viel Zeit braucht und einschneidende Maßnahmen erfordert. Deshalb müssen wir alles tun, um die Erfolge der letzten Wochen zu sichern», heißt es im Beschluss, der die Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie vorsichtig modifiziert. Das bedeutet, dass die seit Mitte März geltenden Kontaktbeschränkungen grundsätzlich bis zum 03. Mai 2020 verlängert werden. Weitere Stichpunkte:
- Der Schulbetrieb soll ab 04. Mai schrittweise wieder aufgenommen werden – zunächst prioritär für Abschlussklassen und qualifikationsrelevante Jahrgänge sowie die letzte Klasse der Grundschule.
- Prüfungen und Prüfungsvorbereitungen der Abschlussklassen dieses Schuljahres sollen wieder stattfinden können.
- Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht insgesamt wieder aufgenommen werden kann.
- Die Notbetreuung wird fortgesetzt und auf weitere Berufs- und Bedarfsgruppen ausgeweitet.
- Geschäfte bis zu 800 Quadratmetern Verkaufsfläche sowie, unabhängig von der Verkaufsfläche, Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen können wieder öffnen. Dabei müssen sie Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen beachten.
- Friseurbetriebe sollen sich darauf vorbereiten, unter den gleichlautenden Auflagen sowie unter Nutzung persönlicher Schutzkleidung ab dem 04. Mai den Betrieb wieder aufzunehmen.
- Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie religiöse Feierlichkeiten und Veranstaltungen sollen zunächst weiter nicht stattfinden.
- Die Bürgerinnen und Bürger bleiben aufgerufen, auf private Reisen und Besuche weiterhin zu verzichten.
- Den Bürgerinnen und Bürgern wird die Nutzung von nicht-medizinischen Alltagsmasken (dem so genannten Behelfs-Mund-Nasen-Schutz) besonders im öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkauf im Einzelhandel dringend empfohlen.
- Großveranstaltungen bleiben mindestens bis zum 31. August 2020 untersagt.
Rechtzeitig vor dem 04. Mai 2020 werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Entwicklung erneut bewerten und weitere Maßnahmen beschließen.
(Video: Bundesregierung auf Youtube).
Nachtrag: Die Akzeptanz der Einschränkungen ist nach wie vor groß
Die Vorsicht und Umsicht, von der sich die Bundeskanzlerin und die Ministerpräsidenten (m/w/d) der Länder leiten lassen, um die fragilen Erfolge der letzten Wochen nicht zu gefährden, dürften auf die weitere Zustimmung der Bürger treffen. Wie eine repräsentative Umfrage am Dienstag ergab, ist die Mehrheit der Deutschen aktuell gegen eine Lockerung des Kontaktverbots zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie.
In einer YouGov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur plädierten 44 Prozent für eine Verlängerung der Maßnahmen über den 19. April hinaus, zwölf Prozent sind sogar für eine Verschärfung. Nur 32 Prozent sind für eine Lockerung und acht Prozent für eine Abschaffung der von Bund und Ländern beschlossenen Einschränkungen. Fünf Prozent machten keine Angaben (Foto: ©Aldi Süd – bearbeitet).
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