Wiesbaden | Kassel. (eb) Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) Kassel, dass vollautomatisierte Verkaufskonzepte in Hessen an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben müssen, auch wenn sie ohne den Einsatz von Personal auskommen, löste in dieser Woche ein erwartbar großes Echo in den hessischen Kommunen und in überregionalen Medien aus. Während vielerorts die Sorge umgeht, die wenig verbraucherfreundliche Entscheidung könnte Lücken in der flächendeckenden Versorgung reißen oder gar vergrößern, beeilte sich die Stadt Fulda zu versichern, dass sie den Beschluss mit dem Aktenzeichen 3.L.1734/21.KS habe herbeiführen müssen, um sozusagen auf dem Instanzenweg eine Präzisierung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes anzustoßen. Selbst habe man mit den Verkaufsmodulen der Marke »Tegut Teo« kein Problem. Eher das Gegenteil sei der Fall.
Flugs meldeten sich die üblichen Experten zu Wort mit ihren unterschiedlichen Standpunkten und Meinungen, wie mit dem «Feilhalten» von Waren an Sonn- und Feiertagen künftig umzugehen sei. Ob eine bedingte Entkoppelung von Arbeitsschutz und Ladenöffnungszeiten möglich sein kann – ohne Störung der Sonntage und staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erhebung – wird sich jetzt zeigen müssen. Zwecks Beruhigung der Gemüter meldete sich Ines Claus zu Wort, Vorsitzende der CDU-Fraktion in Wiesbaden, indem sie fast umgehend folgende Stellungnahme abgab:
»Der VGH hat entschieden, dass vollautomatisierte Selbstbedienungsläden, die sonntags ohne den Einsatz von Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auskommen, auch unter das Verkaufsverbot an Sonn- und Feiertagen fallen. Eine Öffnung der »Teo«-Läden ist damit bis auf den Sonntag weiterhin möglich. Auch die Versorgungssicherheit insbesondere in den ländlichen Regionen wird damit nicht gefährdet.«
Regierungspartei für Änderung des Ladenöffnungsgesetzes offen
»Gleichzeitig zeigt das Urteil aber auch, dass es neue digitale Konzepte gibt, die den stationären Handel gegenüber dem Onlinehandel stärken und neue Modelle besonders für den ländlichen Raum bieten. Wir wollen deshalb mit der neuen Koalition entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen. Gemeinsam mit dem hessischen Zukunftsrat Wirtschaft, in dem unter anderem Wirtschaftsverbände und -unternehmen, sowie Gewerkschaften vertreten sind, wollen wir daher die Sonntagsöffnung für vollautomatisierte Verkaufsflächen oder Dienstleistungsbetriebe, die an Sonntagen ohne den Einsatz von Personal auskommen, prüfen und eine Änderung des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes ermöglichen.«
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