Berlin. (bmi) Falls Sie der Ansicht sind, dass ein «IT-Sicherheitsgesetz» Sie nicht weiter interessieren muss, dann kennen Sie noch nicht den Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) – vorgestellt in dieser Woche vom Bundesministerium des Innern (BMI). Demnach gehört der Sektor Ernährung – Versorgung mit Lebensmitteln (Branchen Ernährungswirtschaft und Lebensmittelhandel) – zu den besonders zu schützenden «kritischen Dienstleistungen» (siehe Seite 47 des Entwurfs). Der Gesetzentwurf ist 59 Seiten stark, wird noch intensiv zu diskutieren und mittels Durchführungsverordnungen zu ergänzen sein. Doch es lohnt sich, das Thema zu verfolgen, denn: Mittelfristig müssen auch Sie sich mit dem «IT-Sicherheitsgesetz» befassen. Das Gesetz ist ein zentrales Vorhaben dieser Bundesregierung. Im Kern geht es um die IT-Sicherheit für «Kritische Infrastrukturen» und die Verpflichtung zur Meldung erheblicher IT-Sicherheitsvorfälle. Natürlich geht es auch um den Schutz der Kommunikationssysteme an sich und nicht zuletzt um den Schutz von Bürgerinnen und Bürgern, wie einem kurz gefassten Infoblatt zu entnehmen ist.
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