Berlin. (bmwi) Die Bundesregierung hat die vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie vorgelegte Verordnung zur Neuregelung des gesetzlichen Messwesens und zur Anpassung an die europäische Rechtsprechung (PDF: 663 KB) beschlossen. Zuvor hatte der Verordnungsentwurf am 10. Oktober 2014 das europäische Notifizierungsverfahren passiert. Der Bundesrat befasst sich am 28. November 2014 mit der Verordnung. Ab 01. Januar 2015 gilt das neue Mess- und Eichgesetz; die neue Mess- und Eichverordnung soll dann ebenfalls in Kraft treten. Mit diesem Gesamtpaket wird das Mess- und Eichrecht grundlegend modernisiert, das bestehende hohe Schutzniveau des deutschen Messwesens wird beibehalten. Mit der Neuordnung des gesetzlichen Messwesens gelten künftig für europäisch und national geregelte Messgeräte die gleichen Anforderungen, wenn sie auf den Markt gebracht werden. Von der Neuregelung im gesetzlichen Messwesen und der deutlichen Vereinfachung für die Wirtschaftsakteure profitieren alle: Es bietet ein hohes Schutzniveau für Verbraucherinnen und Verbraucher und schafft ein Qualitätssiegel für Hersteller von Messgeräten. Die innerstaatliche Bauartzulassung und die Erst-Eichung von national geregelten Messgeräten werden ab dem 01. Januar 2015 durch eine Konformitätsbewertung ersetzt. Zudem ist das neue Regelungssystem innovationsoffen und kann zukünftige technologische Entwicklungen zeitnah und angemessen erfassen. Die Aufgaben der Nacheichung von verwendeten Messgeräten bleiben auch künftig im bisherigen Umfang den Eichbehörden der Länder und den staatlich anerkannten Prüfstellen vorbehalten – wie schon erwähnt (siehe WebBaecker 34/2013, 24/2013, 03/2013).
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