Frankfurt. (kfw) Seit drei Jahren fördern das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und die KfW Bankengruppe Maßnahmen des Einbruchschutzes. In dieser Zeit wurden 200.000 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von 96 Millionen Euro gegen Einbrecher sicherer gemacht. Die hohe Nachfrage nach der KfW-Zuschussförderung zeigt die anhaltende Relevanz der Programme. In Deutschland sinken die Einbruchszahlen das zweite Jahr in Folge.
Dr. Ingrid Hengster, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe: «Unsere Förderung des Einbruchschutzes wird stark nachgefragt. Wir haben mehrfach Verbesserungen im Produkt vorgenommen und freuen uns, dass wir dazu beitragen können, Häuser und Wohnungen in Deutschland sicherer zu machen».
Alle, die Ihr Eigenheim vor Einbruch schützen wollen, können bis zu bis zu 1.600 Euro Zuschuss für Maßnahmen zum Einbruchschutz in Bestandsgebäuden erhalten. Die Zuschüsse sind gestaffelt: Die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Investitionskosten werden mit 20 Prozent bezuschusst. Für alle zusätzlichen förderfähigen Kosten, die über 1.000 Euro hinausgehen, wird weiterhin ein Zuschuss von zehn Prozent gewährt. Anträge müssen vor Vorhabensbeginn über das KfW-Zuschussportal gestellt werden. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) stellt 65 Millionen Euro im nächsten Jahr für Einbruchschutz bereit.
Mechanische Sicherungen stehen an oberster Stelle für die Kunden: Am häufigsten wird der der Einbau einbruchshemmender Haus- und Wohnungstüren, der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster sowie Nachrüstsysteme für Haus- und Wohneingangstüren gefördert. Mit den Maßnahmen kann ein wirksamer Einbruchschutz erzielt werden. Pro Wohneinheit wird im Durchschnitt etwa 5.000 Euro in Einbruchschutz investiert. Durchschnittlicher Zuschussbetrag liegt bei 500 Euro.
Seit Programmeinführung wurden kontinuierlich Verbesserungen vorgenommen, zum Beispiel können seit November 2016 die Anträge auf die Zuschussförderung zügig und unkompliziert online im KfW-Zuschussportal gestellt werden. Auch wurde die Mindestinvestitionssumme gesenkt, damit auch kleinere Sicherungsmaßnahmen und auch Mieter besser gefördert werden können. Die Einführung der gestaffelten Zuschüsse hat diese Förderung noch attraktiver gemacht. Alternativ können Eigentümer und Mieter auch von zinsgünstigen Krediten für Einbruchschutzmaßnahmen profitieren.
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