Samstag, 27. Juli 2024
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Klimaklagen der DUH und des BUND auf Sofortprogramm erfolgreich

Berlin. (ovg / eb) Der 11. Senat des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Klagen der Deutschen Umwelthilfe (OVG 11A11/22 und OVG 11A27/22) sowie des Bunds für Umwelt und Naturschutz (OVG 11A1/23) stattgegeben und die Bundesregierung verurteilt, ein Sofortprogramm nach Paragraf 8 Klimaschutzgesetz zu beschließen, das die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz genannten Jahresemissionsmengen der Sektoren Gebäude und Verkehr für die Jahre 2024 bis 2030 sicherstellt.

Das Umweltbundesamt hat für die Sektoren Verkehr und Gebäude für die Jahre 2021 und 2022 Überschreitungen der zulässigen Jahresemissionsmengen festgestellt. Bei einer Überschreitung der zulässigen Jahresemissionsmenge für einen Sektor hat nach Paragraf 8 Klimaschutzgesetz zunächst das zuständige Bundesministerium der Bundesregierung ein Sofortprogramm vorzulegen, das die Einhaltung der Jahresemissionsmengen des jeweiligen Sektors für die folgenden Jahre sicherstellt. Die Bundesregierung hat dann über die zu ergreifenden Maßnahmen im betroffenen Sektor oder in anderen Sektoren oder über sektorübergreifende Maßnahmen zu beraten und diese „schnellstmöglich“ zu beschließen. Nachdem die für die Sektoren zuständigen Bundesministerien im Juli 2022 solche Sofortprogramme vorgelegt haben, blieb ein Beschluss der Bundesregierung über diese Programme aus. Die Bundesregierung beschloss dann am 4. Oktober 2023 das Klimaschutzprogramm 2023.

Der 11. Senat hat festgestellt, dass die Bundesregierung aufgrund der festgestellten Überschreitungen an zulässigen Treibhausgas-Emissionen in den Sektoren Gebäude und Verkehr zu einem Beschluss über ein Sofortprogramm nach Paragraf 8 Klimaschutzgesetz verpflichtet ist. Das nunmehr beschlossene Klimaschutzprogramm 2023 erfüllt nach Auffassung des Senats nicht die Anforderungen an ein Sofortprogramm. Es überprüft anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtberechnung, ob die Klimaschutzziele bis 2030 erreicht werden. Ein Sofortprogramm muss dem gegenüber kurzfristig wirksame Maßnahmen enthalten, die die Einhaltung der im Klimaschutzgesetz ausgewiesenen Jahresemissionsmengen für die folgenden Jahre im jeweiligen Sektor sicherstellen.

In allen Verfahren wurde die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen.

Stellungnahmen der Kläger zum Urteil

In einer ersten Reaktion auf das Urteil sagt BUND-Geschäftsführerin Antje von Broock: «Das Gericht hat dem Klimaschutz den Rücken gestärkt. Das klimapolitische Versagen der Bundesregierung ist gesetzeswidrig. Wir erwarten jetzt rasch ambitioniertere Maßnahmen, um auf Klimakurs zu kommen. Das heißt: Tempolimit jetzt, Dienstwagenprivileg abschaffen, Steuervorteile für Diesel und Kerosin beenden und klare Vorgaben für die energetische Modernisierung von Gebäuden.»

DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: «Dieses Urteil ist der richterliche Doppel-Wumms für den Klimaschutz und eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung wegen ihrer katastrophalen Klimapolitik. Die Bundesregierung muss ein Zeichen für einen Neustart im Klimaschutz setzen und als einzige sofort wirksame Maßnahme ein Tempolimit von 100 km/h auf Autobahnen, 80 km/h außerorts und Tempo 30 für die Stadt umsetzen. Damit lassen sich jährlich über 11 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel des Fehlbetrages im Verkehrssektor einsparen. Zudem müssen endlich die zahlreichen klimaschädlichen Subventionen im Verkehr gestrichen werden, die die Gesellschaft jedes Jahr über 30 Milliarden Euro kosten. Allein mit der Abschaffung des Dienstwagenprivilegs spart die Ampel-Koalition auf einen Schlag bis zu 6 Millionen Tonnen CO2 und viele Milliarden Euro.

Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH im Verfahren juristisch vertritt, ergänzt: «Klimaschutz ist eine Rechtspflicht, kein politisches «Nice-to-have». Dies hat das Oberverwaltungsgericht jetzt in aller Deutlichkeit klargestellt. Klimaschutzziele sind keine unverbindlichen Empfehlungen. Es sind rechtsverbindliche Vorgaben, an die sich die Bundesregierung zu halten hat» (Foto: pixabay.com).