Samstag, 27. Juli 2024
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Neu: Bürgschaften für Leasingfinanzierungen

Berlin. (zdh) Ab sofort können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch für Leasing-Finanzierungen Bürgschaften von ihrer Bürgschaftsbank bekommen. Die Mittel für das Programm «Leasing Bürgschaft» kommen aus dem EU-Programm zur Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) des Europäischen Investitionsfonds (EIF). Es stellt insgesamt 120 Millionen Euro für Bürgschaften zur Verfügung, mit denen sich Leasing-Investitionen von bis zu 200 Millionen Euro verbürgen lassen, schreibt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH). Das Programm beginnt im Januar 2014 und läuft drei Jahre. Entwickelt wurde es vom Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen zusammen mit dem Verband Deutscher Bürgschaftsbanken. Das neue Programm ist an die Arbeit der Leasing-Unternehmen angepasst: Über die Website leasing-buergschaft.de bietet es ein rechnergestütztes Verfahren, das schnelle Entscheidungen garantiert.

  • Wer kann einen Antrag stellen? Anträge stellen die Leasing-Gesellschaften für ihre Leasing-Kunden über die Website leasing-buergschaft.de. Anhand des Orts der Investition wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.
  • Wer wird gefördert? KMU mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro.
  • Was wird gefördert? Leasing-Finanzierungen für Leasing-Güter mit einer Laufzeit zwischen zwölf und 120 Monaten.
  • Wie wird gefördert? Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro. Die Leasing-Gesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von zwei oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung.