Berlin. (ovg) In Bezug auf das Smiley Projekt müssen dessen Befürworter eine weitere Schlappe hinnehmen: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat Ende Mai die Beschwerde des Landes Berlin gegen eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin von Mitte März (siehe WebBaecker 13/2014) zurückgewiesen, mit der das Verwaltungsgericht dem Land Berlin vorläufig untersagt hatte, das Ergebnis einer amtlichen Kontrolle eines im Bezirk Pankow von Berlin ansässigen Lebensmittelbetriebs im Internet-Portal «Das Smiley Projekt im Bezirk Pankow» zu veröffentlichen. Wie zuvor schon das Verwaltungsgericht vermochte auch der Beschwerdesenat in den Vorschriften des Verbraucher-Informationsgesetzes (VIG) keine taugliche Rechtsgrundlage für die beabsichtigte Veröffentlichung in Form der Vergabe von Minuspunkten, Noten, Farben und Smiley-Symbolen zu erblicken (Beschluss vom 28. Mai 2014 – OVG 5 S 21.14). Zu dieser Entscheidung liegt ein Volltext noch nicht vor. Interessenten werden das Dokument jedoch in absehbarer Zeit vom OVG-Server herunterladen können.
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