Berlin. (drv) Die Aussetzung der verpflichtenden Stilllegung von vier Prozent der Ackerflächen wird sich nicht nennenswert auf die Getreideernte 2024 auswirken. «Die Entscheidung ist absolut richtig, kommt aber für den Getreideanbau schlichtweg zu spät», sagt Guido Seedler, Getreidemarktexperte des Deutschen Raiffeisenverbands (DRV): «Die Fruchtfolgeplanung erfolgt vor der Herbstaussaat. Dann entscheiden die Landwirte, welche Kulturen sie auf ihren Flächen aussäen wollen.» Weil überwiegend Getreidearten angebaut werden, die im Herbst ausgesät werden, bleibe für die Frühjahrsaussaat nur wenig Fläche übrig. Zudem benötige eine ausreichende Saatgutversorgung einen zeitlichen Vorlauf.
Gerade Getreide und Ölsaaten würden auf dem Weltmarkt gebraucht. Daher sei es bedauerlich, dass die Streichung der Stilllegungspflicht erst im März beschlossen wurde. Der DRV fordert die EU-Kommission und Bundesregierung daher auf, gesetzliche Änderungen, die die Fruchtfolge betreffen, frühzeitig vorzunehmen. Nur dann bestehe in der Landwirtschaft und in der Saatgutwirtschaft ausreichend Zeit, sich auf die veränderten Rahmenbedingungen einzustellen und sie zum Erfolg zu führen.
(Grafik: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung – BLE 2024)
Raps und Getreide zeigen deutlichen Vegetationsvorsprung
Dank des warmen Wetters und der guten Wasserversorgung in den Böden haben sich die Kulturen gut entwickelt. Seedler: «Die teilweise sommerlichen Temperaturen in den letzten Tagen führten dazu, dass die Pflanzen im Schnitt einen Vegetationsvorsprung von zehn Tagen gegenüber dem langjährigen Mittel zeigen.» Das sei grundsätzlich unproblematisch. Allerdings steige die Gefahr, dass Spätfröste den Pflanzen Schäden zufügen. Seedler: «Je weiter eine Pflanze entwickelt ist, umso empfindlicher reagiert sie.»
Insgesamt geht der DRV weiterhin von einer Getreideernte von gut 41 Millionen Tonnen und einer Rapsernte von knapp vier Millionen Tonnen aus. Diese Ergebnisse liegen unter denen des Vorjahrs und sind in erster Linie auf geringere Anbauflächen zugunsten des Umwelt- und Artenschutzes zurückzuführen.
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