Berlin. (dehoga) Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) und die Gewerkschaft Nahrung- Genuss- Gaststätten (NGG) haben sich auf den Abschluss eines neuen Tarifvertrags für die Beschäftigten in der Systemgastronomie geeinigt. Der Tarifvertrag sieht zum 01. Dezember differenzierte Entgelterhöhungen in den verschiedenen Tarifgruppen vor und hat eine Laufzeit bis zum 31. Mai 2016. Mit dem gemeinsamen Ziel, gute tarifliche Rahmenbedingungen zu erhalten und die Attraktivität der Branche weiter zu erhöhen, haben die Sozialpartner folgende Eckpunkte vereinbart: Ab dem 01. Dezember 2014 gilt ein unterster Tariflohn von 8,51 Euro pro Stunde. Die getroffenen Regelungen gelten für bundesweit tätige Unternehmen der Systemgastronomie – eine Unterscheidung nach «Ost» und «West» findet nicht statt. Die Entgelte der unteren Tarifgruppen steigen überdurchschnittlich stark. Die Vergütungen aller Auszubildenden steigen mit 90 Euro pro Monat überproportional. Der Spezialtarifvertrag Systemgastronomie zwischen der Gewerkschaft NGG und der Tarifvertraglichen Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im Dehoga besteht ununterbrochen seit 1997 (Volltext).
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