Mannheim. (bgn) Der Vorstand der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) hat am 31. März den Beitragsfuß 2021 auf 0,342 Euro festgesetzt (je 100 Euro Entgelt in der Gefahrklasse 1). Das Gremium beschloss zudem die finanzielle Stützung der Mitgliedsbeiträge aus den Betriebsmitteln der Berufsgenossenschaft. Für die bei der BGN versicherten Betriebe bedeutet das: Mit den im Laufe des Jahres 2021 geleisteten Vorschüssen ist der BGN-Beitrag 2021 bezahlt. Nachzahlungen werden für 2021 nicht fällig. Die weitere Entwicklung der SARS-CoV2-Pandemie und des Überfalls auf die Ukraine und deren wirtschaftliche Folgen sind derzeit nicht absehbar. Mit Blick auch auf die aktuelle Situation hat der BGN-Vorstand deshalb ebenfalls beschlossen, die Vorschüsse 2022 auf 0,352 Euro festzulegen und damit einer schwer kalkulierbaren Beitragserhöhung für dieses Jahr bestmöglich vorzubeugen.
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