Mittwoch, 8. Mai 2024
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Bilanzrecht: Reform bietet Entlastung für den Mittelstand

Berlin. (bmj) Unternehmen dürfen künftig mit mehr Rechtsschutz und abgestuften Ordnungsgeldern bei Verstößen gegen das Bilanzrecht kalkulieren. Mit dem Gesetz zur Reform des Ordnungsgeldverfahrens sollen die Mindestordnungsgelder von 2.500 Euro auf 500 Euro für kleinste Unternehmen und auf 1.000 Euro für kleine Unternehmen gesenkt werden. Zudem stärkt die Reform die Mittel, damit sich Unternehmen gegen Fristverstöße zur Wehr setzen können. Mehr Flexibilität im Ordnugsgeldverfahren entlastet die Wirtschaft, ohne die inzwischen hohe Offenlegungsbereitschaft der Unternehmen von 90 Prozent zu gefährden – sagt Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Bundesministerin der Justiz (BMJ), in einer Mitteilung. Für Unternehmen mit geringen Betriebsgrößen ist der bürokratische Aufwand ungleich schwerer zu erbringen als für mittlere und große Unternehmen, die auf Bilanzspezialisten im Unternehmen zurückgreifen können. Künftig bewirke die Reform des handelsrechtlichen Ordnungsgeldverfahrens Erleichterungen gerade für kleinere Unternehmen, überschreiten diese die Fristen unverschuldet oder nur geringfügig. Zudem werde eine zweite gerichtliche Instanz eingeführt, so dass grundsätzliche Rechtsfragen einheitlich geklärt werden können. Es werde ein Recht auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand eingeführt, konnte ein Unternehmen die Sechswochenfrist zur Nachholung der Offenlegung unverschuldet nicht einhalten. Zur Nachholung der Offenlegung erhalten die Unternehmen dann noch einmal sechs Wochen Zeit. Damit könnten Ausnahmesituationen – wie etwa eine lange schwere Erkrankung des Alleingeschäftsführers oder die Vorenthaltung aller Buchführungsunterlagen durch entlassene Alleingeschäftsführer – besser als bisher bewältigt werden.