Berlin. (bmwi) Eine neue «Richtlinie zur Förderung des Know-how-Transfers im Handwerk» hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) jetzt veröffentlicht. Insgesamt können damit mit bis zu 16 Millionen Euro per Anno bis zu 620 Beraterstellen gefördert werden.
Staatssekretär Matthias Machnig: «Um im Strukturwandel zu bestehen, brauchen die meist kleinen Betriebe des Handwerks Information und Rat. Durch die neue Förderrichtlinie wird die Tätigkeit der Betriebsberater/innen, der Beauftragten für Innovation und Technologie und der Gewerbespezifischen Informationsstellen neu geordnet und zielgerichtet aufeinander abgestimmt. Das Netzwerk unterstützt unsere Handwerkerinnen und Handwerker, ihre Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern».
Die neue Richtlinie fasst die bisherigen Informations- und Beratungsdienstleistungen der Handwerkskammern und -verbände zu einem abgestimmten, bundesweit und fachlich flächendeckenden Informations-, Beratungs- und Technologietransfernetzwerk zusammen. Es soll den Handwerksbetrieben durch kostenfreie, betriebsnahe, neutrale und unabhängige Informations- und Beratungsangebote Orientierung in einem komplexer werdenden Umfeld geben. Außerdem sollen die Bereitschaft zur Existenzgründung und die Bestandsfähigkeit neu gegründeter Betriebe gestärkt werden.
Interessenten können die Förderrichtlinie (PDF: 630 KB) auf dem BMWI-Server einsehen. Sie tritt am 01. April 2017 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. März 2022.
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- EMD: Interkontinentale Allianz begrüßt Lotte-Konzern
- Ernährungsindustrie: übt sich in vorsichtigem Optimismus
- DLG: Investitionen und Trends in Innovation und Produktion
- Südzucker: Ergebnisrückgang im H1-2025 ist deutlich
- HungryPanda: sammelt 55 Millionen für die weitere Expansion ein
- Uni Hohenheim: freut sich über Spitzenplatz in der Forschung
- Lesaffre-Gruppe: erwirbt Mehrheitsbeteiligung an Biorigin
- Edeka Minden-Hannover eröffnet neue Firmenzentrale
- 10 Jahre umfassende Kompetenz für IT-Projekte
- Lohnsteuerhilfe: Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
- BürokratieentlastungsG IV kann nur ein Auftakt sein
- BayWa AG: Außerplanmäßige Abschreibungen belasten das Ergebnis
- Bundestag debattiert Jahressteuergesetz 2024
- Agravis AG: investiert deutlich in die Stückgutlogistik
- Özdemir zur EUDR: «Kommissionspräsidentin ist am Zug»
- »HerBo43«: Lidl Herne erreicht Meilenstein
- Globus Markthallen: wollen fünf Standorte abgeben
- Logistikzentrum Lauenau: Vorreiter in der Region
- StrongPoint: installiert vollautomatisches Tiefkühllager
- Südzucker: Fallende Preise sorgen für sinkende Prognose