Hamburg. (usp) Da gibt es einen Satz in der Pressemitteilung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) zur Aufnahme der Deutschen Brotkultur in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes, den fand der WebBaecker bemerkenswert: «Der Zentralverband und die angeschlossenen Organisationen werden gebeten, besonders darauf zu achten, dass bestimmte Entwicklungen, vor allem die industrielle Fertigung, nicht als Teil des immateriellen Kulturerbes ‘Deutsche Brotkultur’ betrachtet werden …». Nun begleitet die Diskussion, wo Bäcker-Hand-Werk aufhört und das überwiegende Bäckerhandwerk mit seinen halb-automatisieren Manufakturen beginnt, die Branche seit vielen Jahren. Der ZV versteht sich als Verband «aller Bäcker» und vernetzt sich entsprechend. Wie soll ein Verband also, der möglicherweise in verschiedenen Interessenkonflikten steht, «besonders darauf achten, dass bestimmte Entwicklungen, vor allem die industrielle Fertigung, nicht als Teil des immateriellen Kulturerbes ‘Deutsche Brotkultur’ betrachtet werden»? Andererseits hat Deutschland eine innovative Brotindustrie, die ihrerseits zum Teil ebenfalls auf eine zumindest Jahrhunderte alte Tradition zurückblickt. Ist die jetzt von der «Deutschen Brotkultur» ausgeschlossen, nur weil sie vollautomatisiert – formschön und wohlschmeckend – das zustande bringt, was mancher Hand-Werker allein schon aus Kostengründen gar nicht mehr leisten kann? Überhaupt: Sind die Verfahren der bundesdeutschen Großbäckereien nicht auch Teil der «Deutschen Brotkultur»? Fragen über Fragen! Also wandte sich der WebBaecker an Benjamin Hanke von der Deutschen Unesco-Kommission, der eine angenehm knappe Definition für die Deutsche Brotkultur lieferte:
Produkte sind grundsätzlich nicht Teil einer Ausdrucksform immateriellen Kulturerbes. Beim immateriellen Kulturerbe geht es um das weitergegebene Wissen und Können. Insofern ist die Deutsche Brotkultur eine lebendige Tradition. Jedoch zählen zu stark industriell geprägte Kulturformen, bei denen der Mensch als Wissensträger zunehmend eine nachrangige Rolle spielt, nicht zum immateriellen Kulturerbe.
Genau hier sei die Grenze zu ziehen. Die eingangs erwähnte Formulierung «Der Zentralverband und die angeschlossenen Organisationen werden gebeten …» stammt aus der Begründung des Unesco-Expertenkomitees, aus der der ZV zitiert. Er gehört nicht zur Darstellung des Bäckerhandwerks auf unesco.de, sondern zu dem Schreiben, mit dem das Komitee den Verband über die Aufnahme der Deutschen Brotkultur in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes informierte.
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