Berlin. (hde) Die Umsetzung der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) hat die mittelständischen Händler in Deutschland bislang rund 630 Millionen Euro gekostet. Das zeigt eine aktuelle Umfrage des Handelsverbands Deutschland (HDE). Besonders teuer ist dabei demnach die Umsetzung der vorgesehenen Informationspflichten. «Nach wie vor sind mit der DSGVO große Rechtsunsicherheiten für die Unternehmen verbunden. Die Verunsicherung und die Komplexität der Verordnung erschweren es dem mittelständischen Handel, die Digitalisierung für sich zu nutzen», sagt HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth.
Die HDE-Umfrage unter mittelständischen Handelsunternehmen zeigt, dass rund 60 Prozent den Umsetzungsaufwand insgesamt als sehr hoch oder hoch einschätzen. Größte Herausforderung bei der Umsetzung der DSGVO ist die Erfüllung der Informationspflichten. Ebenfalls rund 60 Prozent der Befragten hatten angegeben, dass sie externe Hilfe in Anspruch nehmen mussten. Und rund 40 Prozent schränken der Umfrage zufolge ihre digitalen Aktivitäten wegen der DSGVO ein. «Selbst für einfache Internetseiten umfasst die Datenschutzerklärung inzwischen oft drei bis fünf Seiten, für Internetseiten mit vielen Funktionen oft auch zehn bis 20 Seiten oder mehr. Die Verbraucher werden so mit Informationen überhäuft, die im Alltag für sie gar nicht alle zu erfassen und zu bewerten sind. Für Unternehmen verursacht die Erstellung dieser Informationen einen hohen Aufwand», sagt Genth.
Der HDE fordert deshalb unter anderem, dass die Händler nicht in jeder einzelnen Datenschutzerklärung noch einmal über Inhalte informieren müssen, die bereits in der DSGVO geregelt sind. Außerdem sollte zum Beispiel bei Kontaktformularen keine ausführliche Information über den Verwendungszweck und Speicherdauer der Daten notwendig sein, denn beides ergibt sich im individuellen Fall erst aus der konkreten Anfrage. Genth: «Die vorherige Abdeckung aller Eventualitäten überfordert Händler und Kunden». Aus der aktuellen Rechtsunsicherheit und der Überforderung vieler mittelständischer Händler sollte der Gesetzgeber lernen: «Gesetzlich vorgesehene Auslegungsleitlinien müssen rechtzeitig vor Inkrafttreten einer Regelung vorliegen, damit die Unternehmen die Vorgaben fristgerecht in der Praxis umsetzen können».
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