Dienstag, 7. Mai 2024
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LMIV: Bundesminister macht Praxistest in Bäckerei

Berlin. (bmel) Ab dem 13. Dezember gelten die Regelungen der neuen Lebensmittel- Informations- Verordnung (LMIV), nach denen die Allergene auch bei unverpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden müssen. Für Menschen, die unter Nahrungsmittelunverträglichkeiten leiden, wird der Kauf loser Ware damit deutlich einfacher. Wie die Umsetzung der Verordnung aussehen kann, davon überzeugte sich Bundesminister Christian Schmidt (BMEL) vorab in einer Berliner Bäckerei. «Nur verlässliche Informationen über Inhaltsstoffe ermöglichen es Allergikern, Gebäck und andere lose Ware bedenkenlos zu kaufen», sagte Schmidt, als er Bäckermeister Seitz tatkräftig beim Verkauf von Weihnachtsgebäck unterstütze. Die neuen Regelungen schreiben eine verbindliche Angabe der 14 wichtigsten Stoffe, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen können vor. «Durch diese neuen Regelungen erhalten Verbraucher wichtige Informationen auch dort, wo frische Waren verkauft werden – gerade in der Vorweihnachtszeit freue ich mich deshalb auf ein echtes Stück mehr Lebensqualität für Allergiker», sagte Schmidt. Der Minister, selbst großgeworden in einem fränkischen Bäckereibetrieb, würdigte auch die Bemühungen des Handwerks und der betroffenen Betriebe. Er habe bereits vor Inkrafttreten großes Verständnis von Seiten der Lebensmittel- Unternehmer erfahren. Gerade kleine Betriebe scheuten keine Mühen, um den Kunden, die unter Lebensmittel- Unverträglichkeiten leiden, den Einkauf zu erleichtern. «Ich konnte mich vor Ort überzeugen, dass wir auch den kleineren Lebensmittel- Unternehmern praxisgerechte Regelungen an die Hand gegeben und ihnen dabei eine große Flexibilität für die Ausgestaltung einer sicheren Allergeninformation gewährt haben», sagte Schmidt. «Der Tag hat gezeigt: Die Regelungen zur verpflichtenden Angabe der Allergene sind von Lebensmittel- Unternehmen einfach umsetzbar und bringen Verbrauchern großen Nutzen».