Dienstag, 7. Mai 2024
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20201031-FORSCHUNG

Neue Gentechnik: EU-Kommission legt Studie vor

Brüssel / BE. (eu) Ende April veröffentlichte die Europäische Kommission auf Ersuchen des Rates eine Studie über neuartige genomische Verfahren. Die Studie zeigt auf, dass solche NGT (New Genomic Techniques), bei denen es um die Veränderung des Genoms eines Organismus geht, das Potenzial bergen, im Rahmen der Ziele des Europäischen Grünen Deals und der Strategie «Vom Hof auf den Tisch» zu einem nachhaltigeren Lebensmittelsystem beizutragen.

Gleichzeitig kommt die Studie zu dem Schluss, dass das derzeit geltende GVO-Recht aus dem Jahr 2001 für diese innovative Technologie nicht zweckmäßig ist. Die Kommission wird nun einen breit angelegten und offenen Konsultationsprozess einleiten, um die Gestaltung eines neuen Rechtsrahmens für diese biotechnologischen Verfahren zu erörtern.

Die für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zuständige EU-Kommissarin Stella Kyriakides sagte: «Die Studie, die wir jetzt veröffentlichen, gelangt zu dem Schluss, dass neuartige genomische Verfahren die Nachhaltigkeit der landwirtschaftlichen Erzeugung im Einklang mit den Zielen unserer Strategie «Vom Hof auf den Tisch» fördern können. Da die Sicherheit für Umwelt und Verbraucher unser Leitprinzip ist, brauchen wir nun einen offenen Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern, den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament, um gemeinsam über den künftigen Umgang mit diesen biotechnologischen Verfahren in der EU zu entscheiden.»

Dynamische Entwicklung von NGT in vielen Teilen der Welt

Unter dem Begriff NGT können alle Verfahren zur Veränderung des Genoms eines Organismus zusammengefasst werden, die nach 2001 (Annahme des EU-Rechts zu GVO) entwickelt wurden; sie haben sich in den letzten zwei Jahrzehnten in vielen Teilen der Welt dynamisch weiterentwickelt und manche Anwendungen sind bereits in einigen EU-Handelspartnerländern auf dem Markt. Die wichtigsten Ergebnisse der Studie:

  • Mit Pflanzen, die gegenüber Krankheiten, Umweltbedingungen und Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähiger sind, können die NGT zu nachhaltigen Lebensmittelsystemen beitragen. Für diese Erzeugnisse spricht darüber hinaus ein besserer Nährwert, etwa ein gesünderer Fettsäuregehalt, und ein geringerer Bedarf an landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, etwa Pestiziden.
  • Durch ihren Beitrag zu der von der EU angestrebten Innovation und Nachhaltigkeit der Lebensmittelsysteme sowie zu einer wettbewerbsfähigeren Wirtschaft können NGT für viele Bereiche unserer Gesellschaften von Nutzen sein.
  • Gleichzeitig wurden im Rahmen der Studie auch Bedenken gegenüber NGT-Erzeugnissen und ihren derzeitigen und künftigen Anwendungen untersucht. Dazu zählten die möglichen Auswirkungen auf Sicherheit und Umwelt, z. B. auf die biologische Vielfalt, die Koexistenz mit einer ökologischen und GVO-freien Landwirtschaft sowie die Kennzeichnung.
  • Bei den NGT handelt es sich um eine ganze Bandbreite von Verfahren, die unterschiedliche Ergebnisse erzielen können, und so manche NGT-erzeugte Pflanzen sind für die Gesundheit von Mensch und Tier und für die Umwelt genauso sicher wie solche aus konventioneller Züchtung.
  • Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es deutliche Hinweise darauf gibt, dass die geltenden GVO-Rechtsvorschriften aus dem Jahr 2001 für einige NGT und ihre Erzeugnisse nicht zweckmäßig sind und an den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt angepasst werden müssen.

Nächste Schritte

Die Studie wird bei der Tagung des Rates – Landwirtschaft und Fischerei – im Mai mit den EU-Ministern erörtert werden. Die Kommission wird die Ergebnisse auch mit Mitgliedern des Europäischen Parlaments und allen interessierten Kreisen diskutieren. In den kommenden Monaten wird eine Folgenabschätzung, einschließlich einer öffentlichen Konsultation, durchgeführt, um politische Optionen für die Regulierung von mithilfe bestimmter NGT-Verfahren erzeugten Pflanzen zu prüfen.

Hintergrund

Der Rat der Europäischen Union hatte die Kommission am 08. November 2019 um «eine Studie im Lichte des Urteils des Gerichtshofs in der Rechtssache C-528/16 zu dem Status neuartiger genomischer Verfahren im Rahmen des Unionsrechts» ersucht. Die Studie wurde von der Kommission durchgeführt und stützte sich auf Expertenmeinungen sowie auf Beiträge der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten und von Interessenträgern auf EU-Ebene im Rahmen gezielter Konsultationen (Foto: pixabay.com).