St. Gallen / CH. (eb) Posse oder Aprilscherz? Seit 2018 versucht die weltgrößte Brot- und Backwarengruppe Grupo Bimbo S.A.B. de C.V., den Markenschutz für »Bimbo QSR« auf die Schweiz auszudehnen. Diesen Schutz verweigert das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum IGE mit der Begründung, dass »Bimbo« in der deutschen Sprache eine stark abwertende und rassistische Bezeichnung für einen Menschen mit dunkler Hautfarbe sei. Die Registrierung verstoße damit gegen die guten Sitten.
Mit Schreiben vom 29. April 2019 widersprach der mexikanische Konzern der Darstellung: Besonders sei der Zeichenbestandteil »Bimbo« vieldeutig und werde als italienischer Begriff für »kleines Kind« oder »kleiner Junge« verstanden. Das Wortelement QSR stehe für Quick Service Restaurant und lasse eine rassistische Konnotation umso abwegiger erscheinen. In einem Briefwechsel von 2021 bis 2023 beharrte jede Seite auf ihrem Standpunkt. So landete die Causa vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG).
Wer nun gedacht hat, das BVG würde den weltweit bekannten Konzern endlich von einer Provinzposse befreien, muss sich getäuscht sehen. Wie das BVG mit Datum 07. Mai 2024 urteilte, ist die Beschwerde der Grupo Bimbo abzuweisen. Die Verfahrenskosten von 4’200 Schweizer Franken trägt der Konzern.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung beim Bundesgericht in Lausanne Einspruch erhoben werden. Bleibt zu hoffen, dass – endlich – das Bundesgericht erkennt, wie sehr sich die Vorinstanzen, berauscht von Provinzmief und Paragrafen, in einen Amtsstuben-Anti-Rassismus verstiegen haben – von außerhalb nicht mehr nachzuvollziehen (Foto: Bundesverwaltungsgericht St. Gallen).
Nachfolgend die Posse in voller Länge direkt aus dem BVG-Archiv (Format PDF | 249 KB):
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