Samstag, 11. Mai 2024
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BGN: Neufassung der Maschinenrichtlinie

Mannheim. (bgn) Die neue Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG muss von den EU-Mitgliedstaaten bis 2008 in nationales Recht umgesetzt werden. Alle Produkte, die der Maschinenrichtlinie unterliegen, müssen ab 29. Dezember 2009 die neuen Anforderungen erfüllen. Vor allem die unterschiedlichen Verfahren zum Nachweis der Sicherheit von Maschinen, auswechselbaren Ausrüstungen oder Sicherheitsbauteilen wurden vereinheitlicht. Die neue Maschinen-Richtlinie kann vom BGN-Server (Format PDF; 1,37 MB) heruntergeladen werden.