Samstag, 11. Mai 2024
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Video mit Kultstatus: «… zum Beispiel Bündnerfleisch»

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Bern / CH. (div) Der eidgenössische Bundesrat wurde im Frühjahr beauftragt, die rechtlichen Grundlagen so zu ändern, dass Fleischzubereitungen, die gemäss aktueller Praxis in Kapitel 16 des Zolltarifes eingereiht sind und Fleisch aus Kapitel 2 des Zolltarifs konkurrenzieren, auch in Kapitel 2 des Zolltarifs eingereiht werden. Am 20. September nahm Finanzminister Rudolf Merz vor dem Schweizer Nationalrat wie folgt Stellung (Auszug): «In Anlehnung an Anmerkung 6a zum Kapitel 2 der KN hat die Zollverwaltung zusätzlich sogenannte Schweizerische Erläuterungen zum Zolltarif publiziert. Danach werden gewisse Erzeugnisse noch im Kapitel 2 eingereiht, denen bei der Herstellung Würzstoffe zugesetzt worden sind, sofern dadurch der Charakter einer Ware dieses Kapitels nicht verändert wird (zum Beispiel Bündnerfleisch). Ausgeschlossen von diesem Kapitel bleibt hingegen Fleisch, bei dem die Würzstoffe auf allen Flächen des Erzeugnisses verteilt und mit blossem Auge wahrnehmbar sind».

Info: Die so genannte Motion – Gleiche Zolltarife für die Importe von gewürztem und ungewürztem Fleisch – wurde vom helvetischen Bundesrat zwischenzeitlich abgelehnt. Was bleibt, ist der wachsende Kultstatus eines Mittschnitts der Parlamentsdebatte, in der Rudolf Merz die Antwort der Zollverwaltung abliest und damit aus dem durchaus ernstgemeinten Anliegen fast eine Kabarettstunde machte. Am Ende räumte Merz ein, zum Teil selbst nicht verstanden zu haben, was er da vorgelesen hatte …