Mittwoch, 15. Mai 2024
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Praxis: Was bei der elektronischen Rechnung zu beachten ist

München. (ver) Mit seinen «Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff» (GoBD) hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) dargelegt, welche Vorgaben aus Sicht der Finanzverwaltung grundsätzlich an IT-gestützte Prozesse – zu denen auch der elektronische Rechnungsaustausch zählt – zu stellen sind. Als Sprachrohr der E-Invoicing-Branche hat der Verband elektronische Rechnung (VeR) nun eine einmalige Sammlung an aktuellen Fachartikeln, übersichtlichen Checklisten und spannenden Vorträgen mit praktischen Tipps und ausgewählten Hinweisen für die Unternehmenspraxis in seiner E-Bibliothek zusammengestellt. Unter anderem erhalten Interessenten dort kostenfreie Antworten auf folgende Fragen rund um die Themen GoBD und E-Invoicing:

  • Wie sind elektronische Rechnungen aufzubewahren und was bedeutet Lesbarkeit und Reproduzierbarkeit in diesem Zusammenhang?
  • Was bedeutet die Vorgabe eines innerbetrieblichen Kontrollverfahrens für den Rechnungsempfänger konkret und warum muss dieser über eine ordnungsgemäße Belegsicherung verfügen?
  • Ist das Scannen von Papierrechnungen und das ausschließliche Aufbewahren der digitalen «Kopien» erlaubt?
  • Was hat es mit der vieldiskutierten Vorgabe der Verfahrensdokumentation in den GoBD auf sich – und wie hat diese konkret auszusehen?
  • Was sind «identische Mehrstücke» einer (E-)Rechnung – und warum ist das gerade für den Rechnungsaussteller von Bedeutung?
  • Warum stellt das Erfordernis der Unveränderbarkeit viele aktuelle DV-Systeme vor besondere Herausforderungen?
  • Wie «verfügbar» müssen Daten in digitalen Archiven nach Maßgabe der GoBD sein?
  • Was bedeutet die faktische Gleichsetzung von «originär elektronisch» und «maschinell auswertbar» in den GoBD für die Unternehmen?