Berlin. (hde) Der Handel hält die vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) geforderten Reformen der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse für falsch. Die vom DGB vorgeschlagene Einbeziehung der Minijobber in die Sozialversicherungspflicht würde einer Abschaffung der Minijobs gleichkommen. Der Einzelhandel ist jedoch in vielen Bereichen auf diese flexible Beschäftigungsform angewiesen.
«Der Einzelhandel braucht die Minijobs. Schließlich schafft die Politik immer neue Teilzeitansprüche für die Arbeitnehmer. In der Folge müssen die wegfallenden Personalkapazitäten durch neue Teilzeitstellen ersetzt werden», sagt Stefan Genth, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE). Minijobs werden im Einzelhandel allerdings hauptsächlich zur Abdeckung von Spitzenbelastungen und Randzeiten eingesetzt. Insgesamt geht der Trend im Handel eindeutig in Richtung Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. So hat die Branche zuletzt 33.000 neue sozialversicherungspflichtige Stellen geschaffen und die Minijobs um weitere 10.000 Stellen verringert, nachdem diese Zahl schon in den Vorjahren um 100.000 zurückgegangen war.
«Minijobber haben die gleichen Rechte und Pflichten wie sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer», sagt Genth weiter. So haben die geringfügig Beschäftigten beispielsweise uneingeschränkt Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 8,84 Euro pro Stunde. Nach Feststellungen des Statistischen Bundesamtes und einer Studie des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (RWI) wird diese Verpflichtung nahezu flächendeckend eingehalten.
Der Handelsverband Deutschland (HDE) informiert seine Mitgliedsunternehmen bereits seit Jahren darüber, dass die Sonderregelungen für geringfügig Beschäftigte ausschließlich im Steuer- und Sozialversicherungsrecht bestehen. Arbeitsrechtliche Ansprüche auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen sowie Urlaubsansprüche gelten in gleichem Maße wie bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Bei bestehender Tarifbindung können Minijobber zudem auch tarifrechtliche Ansprüche wie Weihnachts- und Urlaubsgeld sowie Altersvorsorgeleistungen geltend machen (Foto: pixabay.com).
WEITERE THEMEN AUS DIESER RUBRIK FÜR SIE:
- Ernährungsindustrie: übt sich in vorsichtigem Optimismus
- DLG: Investitionen und Trends in Innovation und Produktion
- Südzucker: Ergebnisrückgang im H1-2025 ist deutlich
- HungryPanda: sammelt 55 Millionen für die weitere Expansion ein
- Uni Hohenheim: freut sich über Spitzenplatz in der Forschung
- Lesaffre-Gruppe: erwirbt Mehrheitsbeteiligung an Biorigin
- Edeka Minden-Hannover eröffnet neue Firmenzentrale
- 10 Jahre umfassende Kompetenz für IT-Projekte
- Lohnsteuerhilfe: Höhe der Aussetzungszinsen verfassungswidrig?
- BürokratieentlastungsG IV kann nur ein Auftakt sein
- BayWa AG: Außerplanmäßige Abschreibungen belasten das Ergebnis
- Bundestag debattiert Jahressteuergesetz 2024
- Agravis AG: investiert deutlich in die Stückgutlogistik
- Özdemir zur EUDR: «Kommissionspräsidentin ist am Zug»
- »HerBo43«: Lidl Herne erreicht Meilenstein
- Globus Markthallen: wollen fünf Standorte abgeben
- Logistikzentrum Lauenau: Vorreiter in der Region
- StrongPoint: installiert vollautomatisches Tiefkühllager
- Südzucker: Fallende Preise sorgen für sinkende Prognose
- Systemgastronomie: NGG vertagt Verhandlungen auf November