Berlin. (zv) Anfang Februar richtete der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) in Kooperation mit dem Wissensforum Backwaren das Fortbildungsseminar «Lebensmittelrecht + Praxis» in der Akademie Deutsches Bäckerhandwerk in Weinheim aus. 70 Teilnehmer, die sich aus Handwerksbäckern, Vertretern der Landesinnungsverbände sowie Großbäckern und Zulieferern zusammensetzten, informierten sich umfassend über die im Dezember 2014 in Kraft tretenden Änderungen der Lebensmittel-InformationsVO (LMIV). Im Fokus der Veranstaltung standen alle Fragen rund um das Thema Kennzeichnung von verpackter und loser Ware. Vor allem über die bedeutendste Änderung der LMIV, der Allergen- Informationspflicht für unverpackte Ware, wurde aufgeklärt. Rechtsanwalt Daniel Schneider vom ZV stellte die neuen Kladden-Formulare und Softwarelösungen für die Kennzeichnung loser Ware als auch die entsprechenden Änderungen bei vorverpackter Ware vor. Darüber hinaus wurden die Teilnehmer über neue Begriffsdefinitionen unterrichtet und Abgrenzungen zwischen Bezeichnungen wie «Zutat» und «Verarbeitungshilfsstoff» oder «Vorverpacktes Lebensmittel» und «Fertigpackung» erklärt. Die Teilnehmer des Seminars erfuhren alles Wissenswerte über Pflichtangaben, freiwillige Informationselemente wie auch Kennzeichnungsausnahmen etwa bei Zusatzstoffen. Neben der QUID-Kennzeichnung von Zutaten und Pflichten nach dem Eichrecht wurde auch die Herkunftskennzeichnung von Backwaren thematisiert, die jüngst beim Schlesischen Streuselkuchen zu einem Rechtsstreit auf EU-Ebene geführt hatte. Schließlich diskutierten Teilnehmer und Referenten angeregt über die richtige Kommunikation im Bäckerhandwerk, um das Vertrauen des Verbrauchers in die Produktinformation zu stärken.
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