Sonntag, 19. Mai 2024
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Notare: Das Testamentsregister für Deutschland kommt

Berlin. (bnotk) Das von der Bundesnotarkammer geführte Zentrale Testamentsregister für Deutschland nimmt zum Jahreswechsel 2011/2012 seinen Betrieb auf. Es enthält die Verwahrangaben zu sämtlichen erbfolgerelevanten Urkunden, die vom Notar errichtet werden oder in gerichtliche Verwahrung gelangen. Das Register wird in jedem Sterbefall von Amts wegen auf vorhandene Testamente und andere erbfolgerelevante Urkunden geprüft. Die Bundesnotarkammer informiert daraufhin das zuständige Nachlassgericht, ob und welche Verfügungen von Todes wegen zu beachten sind. Dadurch wird der letzte Wille des Erblassers gesichert, und Nachlassverfahren können schneller und effizienter durchgeführt werden. Die Nutzung besonders gesicherter Systeme gewährleistet die nötige Vertraulichkeit und den Schutz der Daten. Die Registrierungsgebühr ist gering und liegt bei unter 20 Euro. Erfasst sind davon sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Registrierung. Abgefragt werden kann das Register hingegen nur von Notaren und Gerichten in ihrer amtlichen Funktion.