Montag, 11. November 2024
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BDEW: Fortgesetzte Überdüngung verursacht Kosten in Milliardenhöhe

Berlin. (bdew) Durch die nicht EU-konforme Düngung in der Landwirtschaft entstehen jährlich Umweltschäden, die Kosten in Höhe von etwa drei Milliarden Euro pro Jahr entsprechen.(*) Das zeigt ein Gutachten zum novellierten deutschen Düngerecht von Prof. Dr. Friedhelm Taube von der Christian-Albrechts-Universität Kiel im Auftrag des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).

Darin wurde unter anderem untersucht, ob das aktuelle Düngerecht ausreichend ist, um die EU-Vorgaben vollständig in nationales Recht umzusetzen und das Grundwasser effektiv vor Nitrat zu schützen, welche Maßnahmen für einen besseren Grundwasserschutz notwendig sind und welche Kosten für Umweltschäden durch die Nitratbelastung entstehen. Die Untersuchung orientiert sich an den einschlägigen wissenschaftlichen Methoden zur Berechnung von Umweltkosten.

Wegen den bekannten Nitratüberschreitungen im deutschen Grundwasser und der Klage der Europäischen Kommission hatte der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland verurteilt und Änderungen des deutschen Düngerechts gefordert. Die Europäische Kommission prüft derzeit, ob das geltende deutsche Düngerecht den Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahre 1992 entspricht. Wird erneut die mangelhafte Umsetzung von EU-Vorgaben festgestellt, drohen Deutschland jährliche Strafzahlungen an die EU in dreistelliger Millionenhöhe.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: «Das Gutachten zeigt deutlich, dass die Überdüngung in der Landwirtschaft der Umwelt massiv schadet. Vor diesem Hintergrund ist es dringend notwendig, dass die EU-Nitratrichtlinie endlich vollumfänglich in Deutschland umgesetzt wird. Die Düngeverordnung aus dem vergangenen Jahr setzt die europäischen Vorgaben nicht vollständig um. Im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten basieren die Werte der Düngeverordnung vielfach auf nicht bewiesenen Annahmen, die sich nicht auf Untersuchungen stützen. Damit droht ein künstliches ‚Wegrechnen‘ der tatsächlichen Grenzwertüberschreitungen.»

Neben der Düngeverordnung sind wichtige Teile des deutschen Düngerechts in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) und der Stoffstrombilanzverordnung geregelt. Auch sie setzt europäisches Recht laut Gutachten nicht ausreichend um.

Prof. Dr. Friedhelm Taube: «Aus Gutachtersicht ist schlicht und ergreifend die Aufhebung der AVV GeA erforderlich. Die in dieser Verwaltungsvorschrift enthaltenen rechnerischen Modellierungen sind unsicher und nur begrenzt im Detail nachvollziehbar. Sie beabsichtigen offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete. Zur Kontrolle der Düngung ist zudem eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung mit ambitionierten Grenzwerten nötig. Hierzu liegt ein Vorschlag einer Gruppe von Wissenschaftlern vor, der den Schutz der Umweltgüter angemessen berücksichtigt, ohne hohe Ertragsleistungen zu gefährden.»

Kernergebnisse des Gutachtens

  • Die Düngeverordnung (DüV 2020) aus dem vergangenen Jahr setzt europäisches Recht nicht vollständig um: Sie entspricht nicht den Ansprüchen einer konsequenten Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie und der normativen Umsetzung der Zweckbestimmung des Düngegesetzes. Die DüV basiert auch nicht auf einer von wissenschaftlicher Evidenz geprägten Spezifizierung der guten fachlichen Praxis der Düngung, sondern auf nicht bewiesenen Annahmen im Unterschied zu anderen EU-Mitgliedstaaten. Deutschland setzt die EU-Schutzziele nicht vollständig um.
  • Die Kosten für die verursachten Umweltschäden durch die nicht EU-konforme Düngung betragen etwa drei Milliarden Euro pro Jahr. Das heißt, allein in den letzten 10 Jahren, in denen Deutschland auch die selbst gesetzten Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie (maximaler sektoraler Stickstoffsaldo ab dem Jahr 2010: 80 kg N/ha) deutlich verfehlt hat – ist durch die nicht vollständige Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie ein Umweltschaden von rund 30 Milliarden Euro verursacht worden.
  • Eine weitere Anpassung der DüV 2020 ist zur vollständigen Umsetzung des europäischen Rechts erforderlich: Als Sofortmaßnahme sollte übergangsweise die Reduktion des Düngebedarfs um 20 Prozent bundesweit gelten.
  • Die Aufhebung der Allgemeine Verwaltungsvorschrift Gebietsweisung (AVV GeA) ist erforderlich: Die EU-Nitratrichtlinie sieht die unsicheren und nur begrenzt im Detail nachvollziehbaren rechnerischen Modellierungen der AVV GeA nicht vor, die offensichtlich primär die Verkleinerung und nicht die tatsächliche Ausweisung gefährdeter Gebiete verfolgen. Da die Nitratrichtlinie zudem sämtliche Wasserkörper und somit auch die nahezu flächendeckend belasteten Fließgewässer adressiert, sollte konsequenterweise die landwirtschaftliche Fläche in ganz Deutschland als gefährdetes Gebiet gekennzeichnet werden.
  • Zur Kontrolle der Düngung ist umgehend eine Novellierung der Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) mit ambitionierten Grenzwerten im Sinne des Gewässerschutzes erforderlich: Der Wegfall des betrieblichen Nährstoffvergleichs ohne eine entsprechende komplementäre Regelung verhindert die Kontrolle der guten fachlichen Praxis der Düngung auch und besonders Phosphor betreffend.

(*) Die Untersuchung orientiert sich an den einschlägigen wissenschaftlichen Methoden zur Berechnung von Umweltkosten. Eingeflossen in die Berechnung sind alle vermeidbaren Umweltkosten, die bedingt durch zu hohe bzw. unsachgemäße Stickstoffdüngung entstehen. Die Ermittlung der Kosten basiert auf den Stickstoff-Verlusten aus der Überdüngung durch die Landwirtschaft in Deutschland unter den Klimabedingungen Norddeutschlands. Daraus wurden die kalkulierten Umweltkosten je ha abgeleitet. Berücksichtigt wurde auch die seit 2010 in der Nachhaltigkeitsstrategie Deutschland (2002) verabschiedete Zielgröße eines maximalen sektoralen Überschusses von +80 N/ha /Jahr (Foto: pixabay.com).

Weiterführende Informationen im Format PDF

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft bietet folgende Dateien zum Download an: