Freitag, 17. Mai 2024
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BGN: Vertreterversammlung beschließt neuen Gefahrtarif

Mannheim. (bgn) Die Vertreterversammlung der BGN hat im Juni turnusgemäß einen neuen Gefahrtarif beschlossen, der am 01. Januar 2014 in Kraft treten wird. Der bisherige Gefahrtarif läuft mit Erreichen seiner maximalen Geltungsdauer von sechs Jahren aus und muss deshalb ersetzt werden. Die wichtigsten Änderungen: Die freiwillige Unternehmerversicherung hat keine eigene Gefahrtarifstelle mehr. Vielmehr werden Unternehmer jetzt in der Gefahrklasse ihres Gewerbezweigs veranlagt. Für freiwillig Versicherte aus dem Hotel- und Gastgewerbe ergibt sich eine deutliche Verbesserung, denn ihre Gefahrenklasse sinkt von 5,2 auf 3,87, während andere Branchen von Steigerungen betroffen sind. Auch in den unterschiedlichen Gewerbezweigen kommt es zu Anpassungen. Im Backgewerbe (Gefahrtarifstelle 1) steigt die Gefahrklasse von 5,2 auf 5,63; im Gastgewerbe (Gefahrtarifstelle 3) von 3,7 auf 3,87. Sektkellereien (Gefahrtarifstelle 11) dürfen sich auf eine geringere Gefahrklasse freuen: Sie fällt von 3,6 auf nunmehr 1,69. Die Gefahrtarifstelle Büro/Verwaltung bleibt auch im neuen Gefahrtarif mit der Gefahrklasse 0,5 erhalten. Eine Neuerung wird es mit der Einführung des Prämienverfahrens geben. Neben dem bereits bestehenden Nachlass können Unternehmen eine Prämie erhalten, unternehmen sie Präventionsanstrengungen, die über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Die Prämienhöhe liegt zwischen 100 Euro (Mindestbetrag, für Unternehmen mit bis zu vier Mitarbeitern) und 100.000 Euro. Die Umsetzung des Prämienverfahrens ist derzeit noch in der Vorbereitung. Weitere Infos folgen.