Berlin. (bmel) Über den aktuellen Stand der Forschung zu Methoden, mit denen gentechnische Veränderungen in Lebens- und Futtermitteln sowie Saatgut nachgewiesen werden können, diskutieren in dieser Woche 300 Forschende aus aller Welt im Rahmen der Konferenz «GMO Analysis and New Genomic Techniques». Der sichere Nachweis gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ist Grundlage für Kontrollen und somit wichtiger Beitrag für die Sicherstellung von Transparenz und Wahlfreiheit.
In ihrer Eröffnungsrede sagt Staatssekretärin Silvia Bender vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): «Rechtssichere Analysemethoden für GVO sind ein wichtiger Faktor, um Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. Nur dann haben Landwirte (m/w/d) sowie Verbraucher (m/w/d) Wahlfreiheit; und können sich für oder gegen gentechnisch veränderte Lebensmittel entscheiden.» Auch zur Sicherung der Koexistenz von ökologischer Land- und Ernährungswirtschaft und der gentechnikfreien Wirtschaft sind Nachweisverfahren essentiell – was dem BMEL besonders wichtig ist.
Veranstaltet wurde/wird die Konferenz gemeinsam von BMEL, dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), dem Julius Kühn-Institut (JKI), sowie der Gemeinsamen Forschungsstelle der EU-Kommission (EU-JRC) und dem Sekretariat des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (SCBD) der Vereinten Nationen.
Hintergrund
In Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Cartagena Protokolls über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt der Vereinten Nationen, fördert das BMEL die Teilnahme von Experten (m/w/d) aus Entwicklungsländern. Die Konferenz bietet Wissenschaftlern (m/w/d) ein Forum zum Austausch über den Stand und die Herausforderungen in der Analytik von GVO und Produkten neuer genomischer Techniken (NGT).
Um Nachweisverfahren von NGT weiterzuentwickeln, braucht es internationale Zusammenarbeit. Denn GVO werden weltweit gehandelt und in verschiedenen Ländern unterschiedlich reguliert. NGT-Produkte werden in der Europäischen Union (EU) als Gentechnik eingestuft und unterliegen unter anderem einer Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht. In anderen Regionen der Erde gelangen sie hingegen teils unkontrolliert auf die Märkte. Kontrolllabore prüfen die Einhaltung der europäischen Anforderungen für Sicherheit und Transparenz, wofür sie Verfahren brauchen, mit denen gentechnische Veränderungen in Produkten nachgewiesen werden können. In diesem Zusammenhang diskutieren die Teilnehmenden über hochmoderne molekularbiologische Methoden, wie weiterentwickelte PCR-Verfahren oder das Next-Generation Sequencing, aber auch über alternative Verfahren zur Rückverfolgung gentechnisch veränderter Produkte und Datenbankanwendungen. Darüber hinaus dient die Konferenz dem Wissenstransfer und zum Kapazitätsaufbau für die Fachleute und Laboratorien, besonders des globalen Südens. Ziel ist, den Wissensaustausch zu stärken und besonders für das Nachweis-Problem von NGT zu sensibilisieren. Der NGT-Nachweis gelingt bislang nur, wenn die Änderung der DNA-Sequenz vorab bekannt ist.
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