Dienstag, 19. März 2024
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BMEL: «Mehr Lebensmittelsicherheit durch gezieltere Kontrollen»

Berlin. (bmel) Das Bundeskabinett hat die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vorgelegte Neuregelung zur Optimierung der Lebensmittelüberwachung beschlossen. Mit der so genannten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Rahmen-Überwachung (AVV RÜb) setzt der Bund den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere und bundeseinheitliche Lebensmittelüberwachung der Länder. Die Länder sind für die Durchführung von Lebensmittelkontrollen verfassungsrechtlich zuständig. Als Kernelement enthält sie Regelungen zur Ermittlung von Frequenzen für Regelkontrollen.

Die Länder hatten das BMEL parteiübergreifend um eine Überarbeitung der AVV RÜb gebeten. Denn die derzeitige Überwachungspraxis zeigt, dass die bisherige Risikoeinstufung von Lebensmittelbetrieben teilweise zu Häufigkeiten von Regelkontrollen führt, die dem Risiko nicht angemessen sind. Das hat zur Konsequenz, dass zu wenig Raum für anlassbezogene Kontrollen in Problembetrieben bleibt. Die Lebensmittelüberwachung in Deutschland erfolgt – dem EU-rechtlichen Grundsatz folgend – grundsätzlich risikoorientiert. Dieser Ansatz wird nun weiter gestärkt. Gleichzeitig mahnt die Bundesministerin bei den zuständigen Ländern eine ausreichende Personalausstattung für die Kontrollen an. Sie seien aufgefordert, wo nötig, nachzubessern.

Die Neuregelung der AVV RÜb, die das BMEL vorgelegt hat, sieht eine Aktualisierung der Regelkontrollfrequenzen für Lebensmittelbetriebe vor. Die Anwendung dieser Frequenzen soll zur weiteren Vereinheitlichung und Stärkung der Überwachungstätigkeiten zudem verbindlich werden.

Folgende Punkte sind laut BMEL wesentlich

  • Gleichbleibende Kontrolldichte insgesamt, mit stärkerer Ausrichtung der Kontrollen auf neuralgische Punkte.
  • Erhöhung der anlassbezogenen Kontrollen in Lebensmittelbetrieben, von denen ein höheres Risiko ausgeht.
  • Beibehaltung einer angemessenen Anzahl von Kontrollen in beanstandungsfreien Lebensmittelbetrieben.
  • Ein Lebensmittelbetrieb kann und soll nach wie vor arbeitstäglich kontrolliert werden, wenn die zuständige Behörde dafür Anlass sieht.

Bundesministerin Julia Klöckner (BMEL): «Die Bürger in Deutschland müssen sich darauf verlassen können, dass Lebensmittel sicher sind. Deshalb wollen wir den Überwachungsdruck in Problembetrieben durch zusätzliche Kontrollen erhöhen. Gleichzeitig ist seitens der Länder sicherzustellen, dass Regelkontrollen in Lebensmittelbetrieben überall weiterhin in einem angemessenen Umfang durchgeführt werden. Ziel der vorgelegten Novellierung ist es, die Risikovorsorge für die Verbraucher zu verbessern.»

Die Neuregelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats.

Hintergrund: In Deutschland sowie in der gesamten Europäischen Union sind die Lebensmittelunternehmen für die Sicherheit ihrer Produkte und für die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften primär selbst verantwortlich (Eigenkontrolle). Die amtliche Überwachung kontrolliert risikoorientiert, ob die Lebensmittelunternehmer die gesetzlichen Vorschriften einhalten (Kontrolle der Kontrolle). Dabei liegt die Zuständigkeit für die amtliche Lebensmittelüberwachung verfassungsrechtlich bei den Ländern. Sie entscheiden und verantworten in eigener Hoheit über die organisatorische, personelle und finanzielle Struktur der Überwachung.

Mit der Novellierung der AVV RÜb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung der Vorschriften des Lebensmittelrechts, des Rechts der tierischen Nebenprodukte, des Weinrechts, des Futtermittelrechts und des Tabakrechts) hilft der Bund den Ländern insoweit, als er den rechtlichen Rahmen für eine wirksamere Lebensmittelüberwachung durch effizienteren Personaleinsatz schafft und nach einem einheitlichen Maß gestaltet (Foto: pixabay.com).

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