Samstag, 27. Juli 2024
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BVLH: zur Kennzeichnung der Umweltauswirkungen von Lebensmitteln

Berlin. (bvlh) Der Handelsverband Lebensmittel (BVLH) im Handelsverband Deutschland (HDE) hat gemeinsam mit führenden Unternehmen des Lebensmittelhandels Eckpunkte für ein freiwilliges System zur Kennzeichnung der Umweltauswirkungen von Lebensmitteln formuliert. Ziel ist, Verbraucher bei nachhaltigen Kaufentscheidungen zu unterstützen. «Anlass für unsere Überlegungen ist unter anderem die Absicht der EU-Kommission, schon 2023 Vorschläge für eine Nachhaltigkeitskennzeichnung bei Lebensmitteln vorzulegen», sagt BVLH-Geschäftsführer Christian Mieles.

Zentrale Dimension: Umweltwirkung

Der BVLH-Dialog mit den Handelsunternehmen für die Gestaltung einer Nachhaltigkeitskennzeichnung begann im Herbst 2021. «Hier zeigte sich, dass bereits zentrale Dimensionen der Nachhaltigkeit inklusive einzelner Aspekte reguliert beziehungsweise durch starke freiwillige Ansätze sowie Initiativen aufgegriffen und umgesetzt worden sind. Bleiben als wesentliche Dimension eines übergreifenden Ansatzes die Umweltauswirkungen von Lebensmitteln, die im Detail weiterverfolgt wurden», fasst Mieles die bisherigen Gespräche zusammen. Aus Handelssicht sollte eine mögliche Kennzeichnung am Produkt erfolgen und über einen freiwillig verpflichtenden Ansatz europäisch geregelt werden. Bei der Ausgestaltung wird eine Mehrstufigkeit und Farbigkeit unterstützt. Für kleine Produktverpackungen sollte es Sonderlösungen geben. Zusätzliche Informationen könnten online zugänglich sein.

Kennzeichnungskriterien

Die europäische Methode zur Quantifizierung des Umweltfußabdrucks von Produkten (PEF-Methodik) ist für den Handel eine gute Grundlage, sollte aber weiterentwickelt werden. Dabei sollten die Umweltleistungen von Bio-Produkten entsprechend gewürdigt werden. Zusätzlich sollte ein Bonus-Malus-Punktesystem für weitere Aspekte etabliert werden. Dazu zählen unter anderem: Biodiversität, Böden, Pflanzenschutz, Nachhaltigkeitsstandards, Umweltpraktiken, Futtermittel, Regionalität, Verpackung.

Besondere Kategorien der Kennzeichnung könnten zum Beispiel über einen Score-Wert herausgestellt werden. Grundsätzlich sollten Sekundärdaten von den Unternehmen genutzt werden können. Eigene Primärdaten sollten zur Abbildung von Verbesserungen möglich sein. Vergleichbarkeit und Transparenz der Daten sollten unabhängig gesichert sein. Ein gestufter Prozess sollte den Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung geben.

Weiterer Austausch notwendig und sinnvoll

Auf Basis der Eckpunkte werden Unternehmen und BVLH mit den politischen Akteuren auf EU- und nationaler Ebene sowie mit den vor- und nachgelagerten Stufen der Lebensmittel- Wertschöpfungskette weitere Gespräche führen.