Berlin. (dbb) Eine breite Mehrheit der Menschen hierzulande unterstützt den Antrag der deutschen Brauer, das Reinheitsgebot für Bier offiziell zum Weltkulturerbe zu erklären, schreibt der Deutsche Brauer-Bund (DBB). 79 Prozent der Befragten geben in einer aktuellen Meinungsumfrage im Auftrag des Vereins «Die Lebensmittelwirtschaft» an, das nach dem Reinheitsgebot gebraute deutsche Bier sei besonders schützenswert und wertvoll (TNS-Infratest; Februar 2014; 1.000 Befragte). Bier liegt damit vor anderen Lebens- und Genussmitteln. Auf Platz 2 im Ranking der Meinungsforscher folgen deutsche Milchprodukte wie Käse und Joghurt (76 Prozent), auf Platz 3 Wurst- und Fleischspezialitäten (70 Prozent). Wein landet mit 65 Prozent Zustimmung auf Platz 4. Was den Deutschen besonders einleuchtet: Das Reinheitsgebot steht für die Bewahrung einer althergebrachten Handwerkstechnik und gilt zugleich als älteste, heute noch gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Es wurde vor fast 500 Jahren im bayerischen Ingolstadt von den Herzögen Wilhelm IV. und Ludwig X. im Rahmen einer Landesordnung erlassen. Galt das Reinheitsgebot zunächst nur für das Herzogtum Bayern, wurde es nach der Verkündung am 23. April 1516 von mehr und mehr Ländern übernommen und ist seit 1906 geltendes Recht in ganz Deutschland. Der Bayerische Brauerbund und der Deutsche Brauer-Bund haben gemeinsam den Antrag gestellt, das Reinheitsgebot für Bier im Rahmen des UNESCO-Abkommens in das Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufzunehmen und die traditionelle Handwerkstechnik auch weltweit als Kulturerbe schützen zu lassen. Die Bewerbung läuft ungefähr im gleichen Zeitrahmen, wie das Bemühen des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks, die hiesige Brotkultur in das genannte Verzeichnis zu hieven. Neben den Anträgen der Brauer und der Bäcker gibt es eine Vielzahl weiterer Anträge, etwa für den Schutz der deutschen Volksfestkultur oder der Genossenschaftsidee.
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