Freitag, 17. Mai 2024
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Lebensmittelhygiene-Praxis: Leitlinie im EU-Register

Berlin. (zv) Die vom Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks (ZV) herausgegebene Leitlinie für eine «Gute Lebensmittelhygiene-Praxis im Bäcker- und Konditorhandwerk» in der aktuellen Auflage 5/2012 ist durch die EU-Kommission in das Register einzelstaatlicher Hygieneleitlinien aufgenommen worden. Zuvor war nach Prüfung der zuständigen Bundes- und Landesbehörden sowie weiterer Prüfungsbeteiligter deren Zustimmung erfolgt. Mit Weiterleitung der Bundesregierung an die EU-Kommission gilt die Leitlinie damit weiterhin als offiziell von der EU anerkannte Branchenleitlinie zur Erfüllung der hygienerechtlichen Anforderungen. Die zuletzt 2006 überarbeitete Leitlinie wurde 2012 vom ZV im Design angepasst und erfuhr neben der grafischen Überarbeitung eine Ergänzung in Form einer Broschüre. Dieses Heft enthält Details zu den Anforderungen des Infektionsschutzgesetzes – unter anderem die regelmäßige Mitarbeiterbelehrung – sowie zur Systematik des nationalen und europäischen Hygienerechts und bietet daher eine wichtige Hilfe in der alltäglichen Praxis. Die Leitlinie, die in Abstimmung mit der Lebensmittelüberwachung in Deutschland entwickelt wurde, ist seit Jahren bei den Betrieben des Bäckerhandwerks ein anerkanntes und viel genutztes Instrument, um sich am geltenden Lebensmittelhygienerecht zu orientieren. Praxisnah und anschaulich stellt sie die branchenspezifischen Vorgaben dar, bei deren Einhaltung die Betriebe die allgemeinen Anforderungen des Hygienerechts erfüllen. Die Leitlinie kann weiterhin unter der Rufnummer 030–206455-37 oder per E-Mail beim ZV bezogen werden.