Freitag, 29. März 2024
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LMIV: Vorläufige Durchführungsverordnung soll’s richten …

Berlin. (bund) Überraschend und kurzfristig auf die Tagesordnung der 928. Sitzung des Deutschen Bundesrats hat es eine Verordnung zur Kennzeichnung allergener Stoffe in unverpackten Lebensmitteln geschafft. Die Plenarsitzung wird am Freitag, den 28. November ab 09:30 Uhr live auf bundesrat.de übertragen. Beeilen muss man sich nicht, denn das, worüber abgestimmt werden soll, ist (a) der letzte von 46 Tagesordnungspunkten und (b) nicht unbedingt das, was Deutschlands Bäcker seit Monaten erwarten: «566/14: Vorläufige Verordnung zur Ergänzung unionsrechtlicher Vorschriften betreffend die Information der Verbraucher über die Art und Weise der Kennzeichnung von Stoffen oder Erzeugnissen, die Allergien und Unverträglichkeiten auslösen, bei unverpackten Lebensmitteln (Vorläufige Lebensmittelinformations- Ergänzungsverordnung – VorlLMIEV)». Damit versucht das BMEL, noch vor dem Stichtag 13. Dezember im Bundesgesetzblatt eine zumindest vorläufige Durchführungsverordnung zur Lebensmittel- Informations- Verordnung EU 1169/2011 zu veröffentlichen. Bis zum 13. Dezember verkündet und damit in Kraft getreten, hätte Deutschland dann zumindest eine «VorlLMIEV». Unternähme das BMEL diesen Schachzug nicht, würde die LMIV buchstabengetreu in deutsches Recht übergehen. Den Entwurf der VorlLMIEV (14 Seiten) gibt es auf dem Server des Bundesrats zum Download.

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